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Experten-Antwort

Rente mit 63 - ZVK ohne Abschläge

von R.B.13.06.2014 | 12:47
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15 Antworten

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Frage : gehört die ZVK im Öffentlichen Dienst zu den Betriebsrenten. Hat dies zur Folge, dass obwohl wie in meinem Fall eine Rente mit 63 ohne Abschläge bezogen weden kann, bei der ZVK nun doch Abschläge lebenslang in Kauf genommen werden müßen. wenn ich den Gesetzestext der neuen Rente mit 63 ohne Abschläge richtig verstehe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo R.B.,

bei der ZVK handelt es um eine Zusatzversorgung, die nicht in den Bereich der gesetzlichen Rente fällt und damit auch nicht von der Gesetzesänderung betroffen ist.

Bitte wenden Sie sich an Ihre ZVK zur Klärung Ihrer dortigen Rentenansprüche.

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14 Antworten

KSCam 13.06.2014 | 13:31
Wir können den Hals scheinbar nicht voll bekommen? Statt sich zu freuen, dass die Abschläge bei der DRV entfallen sind, wird wegen der Betriebsrente lamentiert. Im Jammern sind wir schon mal Weltmeister.
Karl L.am 13.06.2014 | 14:08
Warum KSC diese Antwort, das hat mit jammern nichts zu tun. Bei mir ist es ähnlich, 53 geb. mit 63 u 2 Mon. in Rente ohne Abschlag,48 Beitragsj., bekomme ich dann noch Kürzung bei der VBL? Wir bekommen jetzt schon 150-200 Euro Kürzung, als die Kollegen vor 20 J.
Karl L.am 13.06.2014 | 14:38
Mit jammern hat das nichts zu tun GroKo, wer will schon nach 48 Arbeitsj. noch Abschläge hinnehmen. So wird wohl jeder denken,
Jammereram 13.06.2014 | 15:23
Ausgezahlt wird Ihre Betriebsrente ab dem Zeitpunkt, von dem an Anspruch auf gesetzliche Rente besteht oder bestehen würde, wenn Sie dort versichert wären (Eintritt des Versicherungsfalles). Würde mich auch mal interessieren, wie sich das nun bei der ZVK verhält.
Onkel Ottoam 13.06.2014 | 16:27
Mein Gott,seien Sie doch froh,eine Zusatzrente zu bekommen. Millionen von AN,die z.B. in Handwerks-oder Kleinbetrieben gearbeitet haben,hatten nie das Glück von ihren AG soetwas angeboten zu bekommen. Und die Abschläge,falls sie anfallen, würden sich doch eher im Einstelligen Eurobereich bewegen.
W*lfgangam 13.06.2014 | 16:41
Tach an Alle, ein Blick in die Satzung - normalerweise weiß man das einfach seit Umstellung der ÖD-Betriebsrenten in 2001 (!) - hätte nicht schaden können: "(sinngemäß) die Betriebsrente wird um den selben Abschlag (begrenzt auf max. 10,8%) reduziert, wie die _bewilligte_ gesetzliche Rente." Ergo, na ...? Vielleicht installiert Ihr Euch mal einen Browser mit Such + Findefunktion ;-) Gruß w.
=//=am 17.06.2014 | 15:48
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
In einer Kurzunterweisung über die AR 63 wurde mitgeteilt, dass z.B. die VBL weiterhin eine gleiche AR mit Abschlägen belegt, weil ganz einfach das nötige Geld fehlt. Wie es jetzt ist, weiß ich nicht, weil ich die neue Satzung - sofern es sie schon gibt - noch nicht gelesen habe. Es wäre aber ungerecht, weil die VBL seinerzeit mit den Abschlägen bei allen Rentenarten auch mit der gesetzlichen RV nachgezogen ist. Es müßte im Umkehrschluß jetzt genauso sein: Rente ohne Abschlag. Die VBL-Rente ist kein "Geschenk" des Arbeitgebers, lieber Onkel Ottto, sondern dafür haben die Arbeitnehmer auch ihre Beiträge gezahlt. Und ein Abschlag findet sich nicht unbedingt im einstelligen Euro-Betrag. Also wenn nix wissen, Kl* halten. ;-)
W*lfgangam 17.06.2014 | 22:56
Hallo =/=, § 35 der VBL-Satzung (Höhe der Rente) bezieht sich in Abs. 3 auf den Zugangsfaktor nach § 77 SGB 6 ...ein anderer wird auch für die 'modifizierte' AR f. bes. langj. Versicherte nicht zugrunde gelegt :-) https://www.vbl.de/de?t=/documentManager/sfdoc.file.supply&f… (Seite 23). Natürlich bleiben alle anderen gekürzten AR auch mit den folgenden Abschlägen für die VBL so umzusetzen ...eine aktuelle Satzungsänderung in dieser Richtung/bezogen auf die Neuregelung gibt es nicht. Gruß w. Onkel Ottower? Tja, wenn der Ahnung von VBL hätte, hätte er das Fenster, aus dem er sich gelehnt hat, vor dem Rausfall geschlossen ;-)
W*lfgangam 19.06.2014 | 20:38
...ich revidiere meinen 'vorlauten' Beitrag. Nach nochmaligem Lesen der geplanten Regelungen/Gesetzesbegründung sollen im Betriebsrentengesetz entsprechen Regelungen zur Weitergeltung der 'alten' Abschläge verankert werden. Inwieweit die auf geltende Tarifverträge/jeweilige Satzungen dann wirklich durchschlagen, bleibt abzuwarten. Gruß w.
R.B.am 20.06.2014 | 09:33
zur Info! nach einer zwischenzeitlich erfogter tel. Anfrage bei der Bayerischen Versorgungskammer, wurde mir bestätigt, das keine Abzüge bei der Zusatzversorgung erfolgen. Die ZVK verhält sich bei Abschlägen genau so wie die gesetzliche Rente, also Rente mit 63 ohne Abschläge = ZVK ohne Abschläge.
W*lfgangam 20.06.2014 | 14:36
Hallo R.B., Danke für die Rückmeldung. Nach der Auslegung der "Vorschriftenlinie" wäre es auch logisch, dass bestehende erweiterte/günstigere Regelungen 'niederwertiger' Bestimmungen nicht einfach so per (Bundes)Gesetz ausgehebelt werden können. Eine künftige Anpassung wäre natürlich möglich, für welchen Personenkreis auch immer ...ob und wie alle Versorgungskassen so verfahren werden wie die Bay. VK, bleibt abzuwarten. Zumindest für einen kleinen Personenkreis, der in dieser ZVK ist, kann ich hier schon mal vorsichtige Hinweise dazu geben. Gruß w.
Aberleam 30.06.2014 | 09:46
Frage: Die VBLU passrt sich normalerweise rigide an die Gesetze der RV an, warum dann eine Kürzung der Leistung, wenn ich (64) die neue abzugsfreie Rente mit 63 in Anspruch nehme?? Warum? Besteht die Möglichkeit, das in Form eines Widerspruches einfordern zu können. Ich kann zwar das Geld bis zum offiziellen Rentenbeginn stehenlassen,nur wenn mir etwas zustoßen, ist es futsch, ich kann es nicht auf meinen Sohn überschreiben lassen, er würde lediglich bis zum Ende seines Studiums eine monatl.Waisenrente von 40 Euro erhalten!!
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