Den Begriff Sperrfrist kenne ich in der Rentenversicherung nicht.
Wenn Sie 48 Jahre (Beitragsjahre?) haben, sollte die AR für besonders langjährig Versicherte, die es seit 01.07.2014 bereits ab 63 gibt, für eine 65 Jährige jederzeit möglich sein.
Tipp: ein Blick in eine aktuelle Rentenauskunft oder ein Anruf bei der DRV sollte Klarheit bringen.