Hallo willy,
ja, das können Sie. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit (ohne ALG oder ALG II), Berücksichtigungszeiten, Ersatzzeiten oder Wartezeitmonate aus einer geringfügigen Beschäftigung haben (siehe auch Beitrag von Happy).