Ich bin im November 1952 geboren. Kann ich noch mit genau 65 in Rente gehen wenn ich 45 Jahre Rentenbeitrag gezahlt habe?
Ja, der jahrgang ist bei 45 Jahren Beitragsleistung mit Pflichtbeiträgen (!) unerheblich.
Hallo Willy,
eine (kleine) Besonderheit bitte ich jedoch zu beachten!
"Auf die Wartezeit von 45 Jahren sind grundsätzlich sämtliche Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit anrechenbar. Nicht berücksichtigt werden jedoch Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II und Arbeitslosenhilfe"
weiter heißt es:
"Auf die 45-jährige Wartezeit werden ebenfalls Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (§ 57 SGB VI) sowie Berücksichtigungszeiten wegen Pflege (§ 249b SGB VI) angerechnet.
Wie bei allen Wartezeiten werden gemäß § 51 Abs. 4 SGB VI auch Ersatzzeiten (§§ 250, 251 SGB VI) berücksichtigt.
Weiterhin werden auf die Wartezeit von 45 Jahren Monate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung angerechnet.
Kalendermonate, die durch Versorgungsausgleich oder Rentensplitting ermittelt werden, werden nicht angerechnet (§ 51 Abs. 3a Satz 2 SGB VI).
MfG
Happy
Sie können sogar schon mit 63 in Rente gehen (denn wenn Sie mit 65 "45 Jahre" haben, dann haben Sie mit 63 auch 35 Versicherungsjahre).
Mit 63 haben Sie 9% Abschlag.
Hallo willy,
ja, das können Sie. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit (ohne ALG oder ALG II), Berücksichtigungszeiten, Ersatzzeiten oder Wartezeitmonate aus einer geringfügigen Beschäftigung haben (siehe auch Beitrag von Happy).