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Rente mit 65 getrenntlebend

von Krienke07.03.2009 | 17:13
4149 Ansichten
8 Antworten

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steht mir der Versorgungsausgleich meines Mannes zu oder muß ich eine Scheidung beantragen.Meine Rente würde ohne dem Vers. Ausgleich sehr gering. 2 Kinder geboren

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.03.2009 | 09:32

Ohne gerichtliche Scheidung kein Versorgungsausgleich!

7 Antworten

Unbekanntam 07.03.2009 | 17:33
Keine Scheidung, kein Versorgungsausgleich.
??am 08.03.2009 | 12:16
Klar, ohne Scheidung gibts nichts. Kann aber sogar günstig sein, die erst jetzt einzureichen, dann werden auch die Entgeltpunkte von der Heirat bis jetzt aufgeteilt´, nicht nur die für die Zeit des Zusammenlebens.
Wolfgangam 08.03.2009 | 14:57
Hallo Krienke, wie oben schon gesagt, ein Versorgungsausgleich, ein Ausgleich der während der Ehe erworbenen Versorgungen kommt erst mit einer wirksamen Scheidung zustande. Bis dahin sind Sie allein auf die 'Vorteile' einer Ehe angewiesen - sprich ehelichen Unterhalt. Manchmal ist das das geringste Übel und, wenn beide Seiten sich einig sind, auch die kostenneutralste Lösung. Sollte Ihr Ehemann schon Rentner sein, Sie noch nicht, nicht berufstätig sein, profitieren Sie aus Sicht des Versorgungsausgleichs weiterhin von der 'Ehe'. Rat: in den nächsten Tagen in eine Beratungsstelle zu wandern und sich über den Versorgungsausgleich zu informieren. Gruß w.
-_-am 08.03.2009 | 22:56
Ohne Urteil kein Versorgungsausgleich und ohne Versorgungsausgleich kein Bonus zur Rente. § 1587 BGB: Als Ehezeit im Sinne der Vorschriften über den Versorgungsausgleich gilt die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist, bis zum Ende des Monats, der dem Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags vorausgeht. "Rechtshängig" wird der Scheidungsantrag durch den Eingang beim Familiengericht. Auszugleichen sind die ehezeitlichen Anwartschaften durch Teilung des überschießenden Betrages. Beispiel: Mann 1200,- € ehezeitliche Anwartschaft Frau 1000,- € ehezeitliche Anwartschaft Überschießender Teil des Mannes 200,- Die Hälfte, also 100,- €, werden beim Mann abgezogen (Malus) und der Frau gutgeschrieben (Bonus).
Oh Weiaam 09.03.2009 | 10:45
Sie möchten Geld aus einem Versorgungsausgleich wegen Ehescheidung, sind aber nicht geschieden??? War Ihre Frage Ernst gemeint, oder ein verfrühter Aprilscherz??? Dann war er echt gut, ansonsten...Oh weia...
Wolfgangam 09.03.2009 | 20:31
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme ... ;-) Gruß w.
Oh Weiaam 10.03.2009 | 09:26
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme ... ;-) Menschen... Da gebe ich Ihnen völlig Recht
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