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rente mit 65 oder 66 ?

von antony12.12.2008 | 10:31
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sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende frage. kann ich mit 66 jahre in rente gehen wenn ich arbeitslosengeld 2 bekomme(Harz 4), ich habe aus dem internet folgend information." wenn man mit 66 jahre in rente geht bekommt man 6 prozent mehr rente." P.S ich werde in märz 2009 65 jahre alt, ich müsste beim arbeitsagentur etwas unterschreiben das ich mit 65 in rente gehe.wenn ich mit 65 in rente gehe bin ich bis mein tot auf sozialhilfe angewissen(wegen scheidung habe ich ein teil von meine rente verloren).ich bitte um antwort. schöne grüße antony

9 Antworten

Rosannaam 12.12.2008 | 13:42
Hallo antony, ja, Sie MÜSSEN spätestens mit 65 in Rente gehen. Sobald Sie Sozialleistungen erhalten (hier: Hartz IV), müssen Sie die Regelaltersrente in Anspruch nehmen. "Verzichten" können Sie darauf nicht, SOLANGE Sie eben solche Leistungen dritter Stellen erhalten. Abgesehen davon würden die paar Euro mehr, die Sie mit dem 66. Lebensjahr erhalten würden, in keinem Verhältnis zur gesamten Rentenhöhe stehen. Vergessen Sie das mit dem erhöhten Zugangsfaktor von 0.06 (§ 77 Abs. 2 Ziff. 2 b SGB VI ). MfG Rosanna.
Wolfgangam 12.12.2008 | 14:48
Schuster bleib bei deinen Leisten ;-)) > ja, Sie MÜSSEN spätestens mit 65 in Rente gehen. Hallo antony, Sozialleistungen MUSS keiner beantragen, auch nicht Rente. Sie haben beim 'Arbeitsamt' lediglich unterschrieben, dass Sie im Rahmen der alten '58er-Regelung' für Arbeitslose frühestens ab 65 einen ungekürzten Rentenanspruch haben. Insofern weiß das Arbeitsamt, dass Sie bis dahin - unter erleichterten Bedingungen - einen Anspruch auf ALG 2 haben. Was heißt, so lange zahlen die und nicht einen Tag länger. Ob Sie dann die ungekürzte Altersrente ab 65 beantragen oder nicht, ist denen egal, die Leistungen werden mit 65 eingestellt. Die Entscheidung, ob Sie die Rente dann beantragen, liegt bei Ihnen selbst, oder ob Sie durch Verschiebung des Rentenbeginns die Zuschläge mitnehmen. Finanziell werden Sie wohl dazu gezwungen sein, ab 65 'in Rente zu gehen'. Da Sie aber dann auch einen Anspruch auf Grundsicherung haben, legt das Sozialamt den Rest oben drauf. !!! Das Sozialamt zahlt Ihnen ab 65 keinen Cent, wenn Sie die mögliche Rente nicht in Anspruch nehmen/später erst beantragen wollen nehmen. (So nicht ganz richtig ...ohne Ihre Mitwirkung/Einwilligung kann das Sozialamt selbst die Rente für Sie beantragen, wenn Sie dort ab 65 auflaufen. Hier ist seitens des Sozialamtes ggf. zu prüfen, ob eine Verschiebung des Rentenbeginns/Zuschlag bei der Rente sich für das Sozialamt rechnen kann, um dadurch keine/weniger Grundsicherung zu zahlen.) > in rente gehe bin ich bis mein tot auf sozialhilfe angewissen Sehen Sie es lockerer, Rente ist genauso eine Sozialleistung wie Sozialhilfe/Grundsicherung - darauf haben Sie einen Anspruch, den Sie auch mit Ihren Steuermitteln 'vorfinanziert' haben. Gruß w.
Rosannaam 12.12.2008 | 16:02
@Wolfgang Ihr Kommentar "Schuster bleib bei deinen Leisten ;-)) > ja, Sie MÜSSEN spätestens mit 65 in Rente gehen." in allen Ehren, aber in diesem Fall war es schon notwendig, so drastische Aussagen zu machen. NATÜRLICH wird niemand mit der Pistole gezwungen, in Rente zu gehen!!! MÜSSEN tut man nur eines: Sterben! ;-)) Wenn @antony aber nicht ein Jahr OHNE Geld dastehen will, MUSS er halt doch schon mit 65 die Regelaltersrente beziehen. So war das gemeint. MfG Rosanna.
Kurtam 12.12.2008 | 16:27
Hallo Wolfgang, der letzte Absatz ihres Postings ist wohl mehr als daneben: "Sehen Sie es lockerer, Rente ist genauso eine Sozialleistung wie Sozialhilfe/Grundsicherung - darauf haben Sie einen Anspruch, den Sie auch mit Ihren Steuermitteln 'vorfinanziert' haben." Seit wann ist Rente eine steuerinanzierte Sozialleistung. Rente erhält man durch bezahlte Beiträge. Und zwar nur soviel wie man Beiträge entrichtet hat (abgesehen von einigen Ausnahmen).
Wolfgangam 12.12.2008 | 16:44
Hallo Kurt, der Einwand von mir ist durchaus ernst gemeint (warum hat der Gesetzgeber ursprünglich die Grundsicherung 'erfunden' als abgrenzenden Begriff, abgrenzende Behörde?) - egal, woher die Finanzierung der Sozialleistung kommt (nebenbei, auch die Rente wird seit langem nicht mehr allein aus Beiträgen finanziert, haben Sie erkannt ...ich 'finanziere' sie auch mit meinen Steuern, ohne je dieses Sozialsystem beanspruchen zu können, rege ich mich deswegen auf ? ;-). Rente ist eine Sozialleistung, davon beißt kein § des SGB was von ab :-) Von daher sollte es nur die 'Angst' nehmen ...ohjeh, Sozialhilfe, oder althergebracht 'Fürsorge'- warum ? Was gibt es da heute in aufgeklärter Zeit Beklemmungen, woher der Lebensunterhalt berechtigterweise (!) finanziert wird. Dass es sich da immer noch in den Köpfen hält 'ich gehöre ja zum Bodensatz der Gesellschaft, weil ich Sozialhilfe bekomme' ...was Quatsch kann ich da nur sagen. Und meine Kunden dahingehend auch überzeugen, dass das kein geringer Anspruch ist, wie die Rente. Mit 500 EUR Rente allein fühlt man sich nicht wirklich besser ...oder ? Und genau diese Hemmungen müssen antony, genommen werden - Sozialhilfe ist eine staatlich zugesicherte Leistung, kein Almosen. Gruß w.
Wolfgangam 12.12.2008 | 17:05
Hallo Rosanna, ich habe 'müssen' nicht in Großbuchstaben geschrieben ;-) ...das hat immer so was Ausschließliches von 'nur so und nichts anderes gilt'. Gruß w.
antonyam 12.12.2008 | 16:50
Herr KURT, Vielen, Vielen Herzlichen dank für Ihre Korektur,(RENTE ERHÄLT MAN DURCH BEZALTE BEITRÄGE) die Art und form und das inhalt Ihre Argomentation hat mich faziniert,es ist mutig Menschlich, warmherzig und völlig zutrffend. ich verbleibe Mit freundliche Grüßen antony
antonyam 12.12.2008 | 15:43
Hallo Rosanna. herzlichen dank! für info, besonders weil es sahlich und ohne ergend eine Belehrung und Ironi geschrieben ist. merci Rosanna antony
Wolfgangam 12.12.2008 | 19:40
Hallo antony, auch wenn es weh tut, Ihre Rente erhalten Sie nicht für Ihre bezahlten Beiträge - nur im allerweitesten Sinne. Die RV ist ein Umlagesystem, was rein kommt (und durch erforderliche/zumutbare Beitragssatzerhöhungen gebraucht wird - ohne dass Sie/wir dadurch einen Mehrrentenspruch hätten) geht im selben Monat wieder raus. Für Beiträge bekommen Sie vielleicht in einem kapitalgedeckten System - z. B. Lebensversicherung/Sparvertrag - die sich danach heute ergebende zugesicherte Leistung, vielleicht ...). Sie haben einen grundgesetzlich geschützten Anspruch auf eine adäquate - Ihren heute erbrachten Beiträgen - spätere Rente, die die künftige Generation von Enkeln und Urenkeln zu finanzieren hat. _Die_ zahlen Beiträge für Ihre dann laufende Rente. Hier lesen Sie, woher Ihre Rente kommt: http://de.wikipedia.org/wiki/Generationenvertrag Gruß w. ...ansonsten gebe ich es auf. Ein warmes Herz ersetzt keine Realitäten :-)) (Das war jetzt Sarkasmus/Ironie. Bis dahin nur, womit Sie auf Ihre Ausgangfrage rechnen können, was Sie entscheiden können.)
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