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Rente mit 67 schon jetzt für viele Bundesbürger Realität

von Wolfi-IN18.07.2007 | 09:12
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Klingt erst einmal nicht schlecht und passt in die politische Diskussion Rente mit 67. Toll, man bekommt ja dann sogar noch Zuschläge und bereichert sich auf Kosten der anderen Rentner. Was Sie jedoch verschleiern: Offenbar ist das die absolute Zahl aller Rentner welche noch leben und diese Rente in Anspruch nehmen. Wieviel Promille aller Rentner sind das denn ? Man sollte hier nicht die absolute Ausnahme als normal erscheinen lassen. Bei den heutigen Ansprüchen des Arbeitslebens sind die meisten froh, wenn sie mit Kürzungen vorzeitig in Rente gehen dürfen ohne vorher in Harz4 abzurutschen. So sieht es doch aus. Die glücklichen Rentner, welche jetzt bereits mit Zuschlägen die Rente mit 67 in Anspruch nehmen, sollen sich doch hier bitte einmal mit einem Beitrag zu Wort melden. Ein kritischer Beobachter dieses Forums.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Wolfi-IN,

ich geben Ihnen Recht bezüglich der Feststellung, bezogen auf die Gesamtzahl aller Rentenbezieher ist der angesprochene Personenkreis klein. Eine Bereicherung dieser Rentner auf Kosten der großen Mehrheit ohne Zuschlag kann ich allerdings nicht erkennen. Wer früh in Rente geht (gehen muss) erhält einen Abschlag, wer "verspätet" in Rente geht (gehen kann), bekommt einen Zuschlag! Aus meiner persönlichen Betrachtung heraus nicht die ungerechteste Lösung.

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10 Antworten

Frodoam 18.07.2007 | 12:11
Immer wieder erstaunlich, dass alle davon ausgehen, dass nach dem 65. Lebensjahr weitere EP durch Beitragszahlungen anfallen - dabei muss man dann keine mehr entrichten... daher bleibt es bei 6% mehr Rente p.a.
?am 18.07.2007 | 09:50
Arbeitet man zur Zeit über das 65. Lebensjahr, bekommt man einen Rentenzuschlag. Die Regierung ist doch froh um jeden, der über 65 arbeiten geht. Die Rente mit 67 gibt es doch erst ab 2014. Was haben Sie für ein Problem damit, dass diejenigen, welche SCHON JETZT ÜBER DAS 65. LEBENSJAHR arbeiten, einen Zuschlag bekommen? Die Rentenersparnis des Staates ist doch grösser, als der Zuschlag, der gewährt wird.
Realistam 18.07.2007 | 11:50
Komische Diskussion...... Jeder 4te Bundesbürger erreicht derzeit nicht das 65zigste Lebensjahr. Hat vor kurzem Finanztest errechnet, weil die Statistiken der Rentenversicherungen sind sowieso so hingedreht, dass dem Bürger immer ein Schuldgefühl überkommt. Übrigens, auch im Finanztest, der wohl einzigsten wirklich unabhängigen Institution in der BRD, die Lebenserwartung hat in Deutschland bereits ihren Höchststand überschritten. Wegen Bewegungs und Ernährungsfehlern ist inzwischen die Lebenserwartung rückläufig. Bei den zukünftigen Rentnern wird nur noch jeder 3te das 65zigste Lebensjahr errechen. Also Leute, laßt Euch nicht so elend verarschen.
Amadéam 18.07.2007 | 12:56
Um weitere Entgeltpunkte NACH Vollendung des 65. Lebensjahres zu erzielen muss man a) sozialversicherungspflichtig arbeiten UND auf die eigentlich zustehende Regelaltersrente verzichten ODER b) eine Teilrente beziehen (es empfiehlt sich die 2/3- Teilrente) und daneben weiterhin versicherungspflichtig arbeiten.
Michael1971am 18.07.2007 | 12:53
Stimmt so nicht ganz, da es keine automatische Versicherungsfreiheit ab Vollendung des 65. Lebensjahres gibt. Von den wenigen, die später in Rente gehen, sind diejenigen, die dies freiwillig machen noch beschäftigt und entrichten Beiträge, die als Entgeltpunkt in der Rente anzurechnen sind. Der Großteil der Rentner mit Zuschlägen nimmt die Rente aber verspätet in Anspruch, weil sie gar nicht wussten, dass überhaupt einen Anspruch auf Rente besteht (z.B. Landwirtsehefrau mit 5+ Kindern ohne sonstige Beiträge).
Schiko.am 18.07.2007 | 13:01
Kaum vorstellbar, wenn jemand nach neuer regelung mit 66 jahren erst die volle rente erhält- also noch 1 jahr lang weiter arbeitet- dass die beitragszahlung entfällt. Bisher war es doch so, hat jemand die rente mit 65 nicht bean- sprucht weil er noch 1 jahr weiter arbeitete bekam er bei 29.304 bruttoverdienst für das 66. jahr einen EP. mehr gutgeschrieben. Beispielhaft, statt 1.000 jahresbrutto mit 65 jahren und 0,382702 EP. nunmehr aber 0,392702 EP. x 26,13 €. 1026,13 euro. Kommt noch hinzu, 0,50% je monat = 6 % aus 1026,13, damit erhöhte sich die bruttorente auf €. 1087,70 ( 61.57) brutto. Ob dies auch so bleibt bei anhebung des rentenalter auf 67sollte doch diskutiert werden. Wird es nicht so sein, diesen 6% zuschlag gibt es erst bei arbeitnehmer einkommen nach dem 67. lebensjahr. Oder gar differenziert, wenn der rentenbeginn mit 65 und 5 monaten festgelegt wird nur mehr für sieben monate a/ 0,50% zuschlag Nun berichten sie mal herr Frodo. Mit freundlichen Grüßen.
Frodoam 18.07.2007 | 14:49
1) Alte Regelung: Rente mit 65: hier bekommt man für jeden Monat, den man nach Erreichen des 65. Lebensjahres 0,5% mehr Rente; sind es 5 Monate sind es 2,5% mehr Rente. 2) Neue Regelung: Rente mit 67: Hier fallen bis zum 67. Lebensjahr Sozialversicherungbeiträge an; ergo auch zusätzliche EPs für die "zusätzlichen" Jahre. Im gewählten Bsp. 2 Jahre Durchschnittsverdienst 2 EPs bzw. ca. 52 Euro. Geht nun der Bürger mit 65,5 Jahren in Rente, findet ein Abschlag von 18 (Monaten) x 0,3% statt => 5,4%; diese Beziehen sich auf die erreichten EPs zu diesem Zeitpunkt; sprich was hier nicht einbezahlt wurde, wird auch nicht berüchsichtigt... (man könnte jedoch noch 1,5 EP hinzuverdienen, wenn man bis 67 arbeitet, was einer Rentenerhähöung von ca. 39 Euro zzgl. 5,4% entspricht). Im Rahmen des Gesetzes sind auch Übergangsregelungen geschaffen worden, die das ganze noch etwas "verkomplizieren - aber im Prizip auf der gleichen Vorgabe beruhen...
Schadeam 18.07.2007 | 14:46
ich will versuchen die Sache zu verdeutlichen, wobei ich verschiedene Konstellationen sehe: 1) ein 65 jähriger arbeitet nicht mehr, will jedoch die Rente ein Jahr aufschieben. Somit erhöht er die Rente um 6% aus 1000 € werden also 1060 € Er muss sich entscheiden, ob er ab 65 mtl 1000 € will oder ein Jahr später 1060 € - jeweils auf Lebenszeit. (weil er nicht mehr arbeitet, hat er keine weiteren Entgeltpunkte erworben - in dem Jahr zwischen 65 und 66 kann er immerhin 12000 € kassieren). Das sind i.d.R. die Fälle, die den Rentenantrag verschlafen haben! 2) Der 65 jährige arbeitet weiter (z.B. mit "Schikos Durchschnittslohn") und geht mit 65 in Rente. Dann erhält er die obigen 1000 € und erspart sich die bisherigen Arbeitnehmeranteile zur RV, das sind beim Durchschnittsverdiener etwa 242 € im Monat (als Altersrentner ist er versicherungfrei) 3)Bsp 2 arbeitet weiter, geht aber erst mit 66 in Rente. Dann zahlt er aus seinem Lohn weiter die normalen RV Beiträge (hat also 242 € weniger netto als Bsp 2), erwirbt sich weitere Entgelt punkte und hat mit 66 Jahren 1087 € Rente (falls Schiko sich nicht verrechnet hat). Klar, in diesem Fall ist die Rente mit 66 deutlich höher, aber der andere hat schon mal 12 Monate Rente bezogen und einen höheren Nettolohn. Also ich würde persönlich Bsp 2 wählen, weil mir "der Spatz in der Hand lieber ist, als die Blinde im Bett....
Schadeam 18.07.2007 | 15:14
schön und natürlich auch richtig Wer aber das auch noch in allen Einzelheiten wissen will, der soll bitte eine persönliche Beratung aufsuchen.
Amadéam 18.07.2007 | 15:09
Sehr gut erklärt, aber bitte nicht die 2/3-Teilrentenlösung, die AUCH NACH Vollendung des 65. Lebensjahres möglich ist, vergessen! Teilrentenbezieher sind in der Rentenversicherung NICHT versicherungsfrei.
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