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Experten-Antwort

Rente mit Abschlägen oder weiter Teilerwerbsminderungsrente und danach in Rente mit Abzügen gehen.

von Christa Peters10.08.2017 | 18:24
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10 Antworten

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Hallo und Guten Abend, eine Frage, ich bekomme bis Mai 2018 noch Teilerwerbsminterungsrente und habe eine Hinzuverdienstgrenze,also gehe verkürzt arbeiten. Im März 2018 könnte ich in Rente gehen mit Abzügen. Wenn ich aber weiterhin die Teilerwerbsminderungsrente befristet genehmigt bekomme ab Juni 2018, könnte ich dann danach auch in Rente gehen mit Abschägen oder muss ich dann bis 65,9 durch arbeiten. Ich hoffe , man kann mir helfen, vielen Dank schon im voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christa Peters,

das Verschieben eines frühestmöglichen Beginns einer Altersrente ist, wie bereits zutreffend erwähnt, unproblematisch.

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9 Antworten

Schadeam 10.08.2017 | 18:32
Wenn die Bedingungen für die Altersrente ab März 2018 erfüllt sind, können Sie ab da zu nächsten Monatsersten in Rente gehen. Alternativ können Sie natürlich auch bis zum Regelalter warten - ist einzig und allein Ihre Entscheidung.
dedeam 10.08.2017 | 18:49
Sie können ab März ab jedem beliebigen Monat in Rente gehen. Jeder Monat später bedeutet 0,3% weniger Abzug. Also z.B.: 1 Okt. oder 1.Feb.- je später, umso mehr Rente. Ob sich das für Sie rechnet müssen Sie entscheiden.
W*lfgangam 10.08.2017 | 18:46
Hallo Chista Peters. Ihr Frage hat zunächst zu wenig Inhalt, z. B. wäre das Geburtsdatum für die weitere Beurteilung interessant, mit welchen Anschlägen bei welchen Rentenarten wir es zu tun hätten, ob ggf. ein GdB50+ vorliegt. Falls Sie mit März 2018 die Altersrente für langjährig Versicherte meinen (1955 geboren - richtig?!) UND Sie die erforderlichen 35 Versicherungsjahre erfüllt haben, können Sie natürlich zu diesem Zeitpunkt/oder _jeden_ späteren Monat auch, in diese Altersrente gehen. Das 63. Lbj. ist nicht absolut für diesen Rentenbeginn, späteres Datum frei wählbar. Zu beachten sind dann allerdings bei einer vorgezogenen Altersrente die neuen Hinzuverdienstgrenzen, falls Sie weiterhin mit Beschäftigung planen. Wie Sie finanziell besser dastehen, müssen Sie selbst wissen - hängt natürlich auch vom Arbeitgeber ab und was Sie selbst anstreben ...daneben gilt auch bei Hinzuverdienst bei Altersrente noch die Möglichkeiten der 'Flexirente' auszuschöpfen. Gruß w.
Fortitude oneam 10.08.2017 | 18:55
Hallo Christa Peters, natürlich können Sie danach in Rente gehen und mit weniger Abschläge. Man kann Sie nicht zwingen bis 65,9 Jahre zu arbeiten. Ob Sie dann noch Ihre teilweise EMR weiterhin erhalten, obwohl Sie ab März 2018 in Rente gegen könnten wird sich dann herausstellen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Christa Petersam 10.08.2017 | 22:37
Lieben Dank für die schnelle Antworten, die sehr hilfreich sind. Bin BJ 01.55, ich würde liebend gern noch ein paar Stunden arbeiten gehen so wie jetzt. Mehr schaffe ich tatsächlich nicht mehr. Bin auch geschützt, da ich angeglichen bin als Schwerbehinderter und meine Arbeitskraft schätzt der AG noch als sehr gut ein, also keine Probleme. Es gab aber Bedenken von Außenstehenden und mit Überzeugung ihrerseits, entweder man geht mit 63 dann in Rente mit Abzügen oder man bekommt weiterhin die Teilerwerbsminderungsrente für ein bis zwei Jahre, kann dann aber nicht einfach mal so in Rente gehen. Wie gesagt, ich würde gern noch einwenig arbeiten gehen, diese wenigen Stunden schaffe ich noch. LG
Deep Throatam 10.08.2017 | 23:18
Da Sie bereits die teilw. EM-Rente beziehen wird Ihre Altersrente später einfach das dopellte von dem sein, was Sie bereits jetzt beziehen, weil sich bei der EM-Rente bereits ein Abschlag ausgewirkt hat. Der Hinzuverdienst wird wohl für die Berechnung der Altersrente für die Katz sein, weil die Zurechnungszeit besser bewertet wird als die Entgeltpunkte aus dem Hinzuverdienst. Insofern empfehle ich Ihnen sich einen Termin bei einer A&B-Stelle in Ihrer Nähe zu nehmen und sich mal ausrechnen zu lassen, was für Sie an Rente rauskommt. Ich wage mal den Schuss ins Blaue: das doppelte vom jetzigen Betrag plus ca. 80Euro.
Christa Petersam 11.08.2017 | 08:40
Lieben Dank für die Antwort. LG
taxmanam 11.08.2017 | 08:45
im zusammenhang mit einer rente, bringt die gleichstellung nichts (ich vermute, dass das gemeint war). früher in rente geht nur mit schwerbehindertenausweis. ansonsten: alles gute!
christa Petersam 11.08.2017 | 21:07
Vielen lieben Dank für die gute Beratung, sehr hilfreich und mit sehr guten und positiven Gedanken, wie ich weiterin verfahren werde. LG
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