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Rente mit Abschlag 18%

von ps195110.03.2007 | 08:26
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4 Antworten

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Fakten: Jahrgang 1951 geb.Januar männlich. Rentenzahler seit 8/1968.und 30 Jahre beim gleichen Arbeitgeber. Vorruhestand mit Vertrauensschutz noch möglich? wenn ja, wann beantragen? Bin bis heute der Meinung, daß ich noch unter die Regelung falle und 2008 einen Aufh.-Vertrag machen kann mit Ziel: AtZ mit 60...........

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter ps1951,

KSC hat Ihnen bereits die entsprechenden Hinweise gegeben. Versuchen Sie ggf. mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeit zu vereinbaren. Sicher meinen Sie diese Regelung mit dem Begriff Vorruhestand. Eine weitere Variante, weil Sie den Begriff Aufhebungsvertrag erwähnen, wäre ggf. den Anspruch auf ALG I auszuschöpfen. In diesem Fall sollte sich der Arbeitgeber und Sie selbstverständlich auch, vor einer evtl. Beendigung des Arbeitsverhältnisses Informationen bei der Bundesagentur einholen, damit Ihnen nicht eine Sperrzeit auferlegt wird.

3 Antworten

KSCam 10.03.2007 | 12:11
als Mann des Jahrganges 1951 können Sie sowohl die AR für Arbeitslose und bei Altersteilzeit als auch die AR für langjährig Versicherte mit 63 in Anspruch nehmen. Die AR für Arbeitslose hätte mit 63 7,2% Abschlag, die für langj. Versicherte nach dem gestrigen Beschluss 8,7% Abschlag. Ob AT für Sie in Frage kommt, besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Außerdem empfehle ich ein Beratungsgespräch bei einer Außenstelle der RV - dort kann alles besprochen werden.
ps1951am 11.03.2007 | 10:41
ab WANN müsste ich die ATZ-Vereinbarung mit dem AG spätestens festmachen?
KSCam 12.03.2007 | 08:50
doofe Antwort: die AT muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, bevor die AT beginnen soll. Wie lange Vorlaufzeit Sie und Ihr AG benötigen, ist der deutschen RV relativ egal. Um Fördeleistungen zu erhalten müsste die Altersteilzeit spätestens 2009 beginnen.
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