Sehr geehrter ps1951,
KSC hat Ihnen bereits die entsprechenden Hinweise gegeben. Versuchen Sie ggf. mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeit zu vereinbaren. Sicher meinen Sie diese Regelung mit dem Begriff Vorruhestand. Eine weitere Variante, weil Sie den Begriff Aufhebungsvertrag erwähnen, wäre ggf. den Anspruch auf ALG I auszuschöpfen. In diesem Fall sollte sich der Arbeitgeber und Sie selbstverständlich auch, vor einer evtl. Beendigung des Arbeitsverhältnisses Informationen bei der Bundesagentur einholen, damit Ihnen nicht eine Sperrzeit auferlegt wird.