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Experten-Antwort

Rente mit dem Falter Modell

von Heidi5709.02.2022 | 19:46
369 Ansichten
2 Antworten

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Ich möchte langsam in die Rente hinübergleiten und deshalb das FALTER Modell des öffentlichen Dienstes in Anspruch nehmen, in welchem ich beschäftigt bin. Wie wirkt sich auf die spätere langzeitige Rente aus? Führt das frühere Inanspruchnehmen der (halben) Rente zu Verlusten? Wirkt sich das Inanspruchnehmen nur der halben Rente nach dem regulären Renteneintrittsalter rentensteigernd aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heidi57,

wenn Sie eine vorgezogene Altersrente als Teilrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen, dann bleibt dieser Abschlag nur für den in Anspruch genommen Teil fortlaufend erhalten. Je nach dem, wann die volle Rente in Anspruch genommen wird, entfallen auf den restlichen Teil der Rente weniger oder keine Abschläge. Die Beiträge aus der Beschäftigung wirken sich dann ab der Regelaltersgrenze zusätzlich in Form eines Zuschlages rentensteigernd aus.

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1 Antworten

Siehe hieram 10.02.2022 | 04:22
Hallo Heidi57, wenn Sie eine Rente vorzeitig in Anspruch nehmen, werden hierfür Abschläge berechnet, dies auch, wenn es nur eine Teilrente ist. Haben Sie einen GdB >=50? Dann ist die vorgezogene Rente etwas früher möglich. Wann dies bei Ihnen zuträfe und die Höhe der Abschläge, können Sie Ihrer letzten Renteninformation/-auskunft entnehmen, oder hier mit diesem Rechner selbst berechnen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Die Beiträge, die Sie neben der Teilrente dann noch einzahlen, wirken sich rentenerhöhend für die Regelaltersrente aus. Und die Teilrente, die Sie nicht in Anspruch genommen hatten, ist auch höher, da auf diese keine Abschläge anfallen. Mehr Informationen z.B. hier: https://www.oeffentlichen-dienst.de/rente/altersteilzeit.html https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-… Lassen Sie sich aber auch noch mal von Ihrer zuständigen DRV beraten, die können Ihnen dann anhand Ihres Versicherungsverlaufs konkretere Angaben hierzu mitteilen und auch einen entsprechenden Rentenantrag ggfs. gleich mit aufnehmen. Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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