Hallo Heidi57,
wenn Sie eine Rente vorzeitig in Anspruch nehmen, werden hierfür Abschläge berechnet, dies auch, wenn es nur eine Teilrente ist.
Haben Sie einen GdB >=50? Dann ist die vorgezogene Rente etwas früher möglich. Wann dies bei Ihnen zuträfe und die Höhe der Abschläge, können Sie Ihrer letzten Renteninformation/-auskunft entnehmen, oder hier mit diesem Rechner selbst berechnen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
Die Beiträge, die Sie neben der Teilrente dann noch einzahlen, wirken sich rentenerhöhend für die Regelaltersrente aus. Und die Teilrente, die Sie nicht in Anspruch genommen hatten, ist auch höher, da auf diese keine Abschläge anfallen.
Mehr Informationen z.B. hier:
https://www.oeffentlichen-dienst.de/rente/altersteilzeit.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
Lassen Sie sich aber auch noch mal von Ihrer zuständigen DRV beraten, die können Ihnen dann anhand Ihres Versicherungsverlaufs konkretere Angaben hierzu mitteilen und auch einen entsprechenden Rentenantrag ggfs. gleich mit aufnehmen.
Alles Gute!