rente mit kinder

von
halja

koome aus türkei habe nich gearbeit hier aber habe 7 kinder ich kriege auch rente ?

von
Kollektor

Wenn die Kinder im ersten Lebensjahr ( für Geburten ab 1992 max. 3 Jahre ) in Deutschland aufgewachsen sind, bekommen Sie Erziehungszeiten angerechnet. Pro Kind ca 27 € ( ab 1992 ca 81 € ) Rente nach derzeitigem Stand. Falls Sie Ihren Ehegatten überleben, kommt noch Witwenrente hinzu.

von
Wolfgang

Hallo halja,

für 7 Kinder haben Sie aber doch ein wenig Arbeit 'ertragen' müssen ;-)

Wenn die Kinder, die Pflichtbeitragszeiten für Erziehungszeiten für Kinder, hier in Deutschland anrechenbar sind ( bei Geburten vor 1992 wird 1 Jahr als Beitragszeit angerechnet, bei Geburten ab 1992 werden 3 Jahre Beitragszeit angerechnet), werden sie wenigstens auf eine Versicherungszeit von 5 und mehr Jahren kommen. Damit haben ab 65/67 einen Anspruch auf die so genannte Regelaltersgrenze. Wenn die Geburten weit auseinander liegen und mit den 'Berücksichtungszeiten' für Kindererziehung bis zum 10 Lebensjahr sogar 35 Jahre zusammen kommen, sind Sie schon ab 63 (mit Rentenabschlag) berechtigt, eine Altersrente/die für langjährig Versicherte zu bekommen.

Sie wenden sich am besten an die nächste Beratungsstelle und lassen die Rentenzeiten feststellen - wenn nicht grad Kind Nr. 8 einen kontrollierten Terminanruf verhindert *g

Gruß
w.
...warum dachte ich eben nur an John Lennon/Cold Turkey ;-)

von
LS

Sollte sicher Regelaltersrente heißen, anstatt Regelaltersgrenze.
.
Angesichts der Art der Ausgangsfragedarstellung habe ich Bedenken, daß der Fragesteller die ausführlichen Darlegungen richtig umsetzen kann.
.
Sicher findet er Menschen im Nationalitätenumfeld, die ihm dabei behilflich sind

von
Dont feed

the Troll

Experten-Antwort

Hallo halja,

sofern die Kinder vor 1992 geboren sind, erhalten Sie 1 Jahr Kindererziehungszeit pro Kind. Für alle ab 1992 geborenen Kinder werden pro Kind 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Diese Zeiten gelten als Pflichtbeiträge. Es werden allerdings nur Kindererziehungszeiten angerechnet, wenn Sie sich mit dem Kind während der Kindererziehungszeit in Deutschland aufgehalten haben.
Um einen Rentenanspruch zu erreichen, benötigen Sie 5 Beitragsjahre. Diese können auch durch Kindererziehungszeiten entstehen.

Wir empfehlen Ihnen mit den Geburtsurkunden Ihrer Kinder eine Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung aufzusuchen, damit Ihre Rentenversicherungszeiten geklärt werden können.

von
Öha

Stimme 'don't feed' generell zu - ansonsten bietet z.B. die DRV Schwaben inzwischen 'Rentensprechtage auf Türkisch' an!

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