Hallo halja,
sofern die Kinder vor 1992 geboren sind, erhalten Sie 1 Jahr Kindererziehungszeit pro Kind. Für alle ab 1992 geborenen Kinder werden pro Kind 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Diese Zeiten gelten als Pflichtbeiträge. Es werden allerdings nur Kindererziehungszeiten angerechnet, wenn Sie sich mit dem Kind während der Kindererziehungszeit in Deutschland aufgehalten haben.
Um einen Rentenanspruch zu erreichen, benötigen Sie 5 Beitragsjahre. Diese können auch durch Kindererziehungszeiten entstehen.
Wir empfehlen Ihnen mit den Geburtsurkunden Ihrer Kinder eine Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung aufzusuchen, damit Ihre Rentenversicherungszeiten geklärt werden können.