Hallo Gabi,
wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren (35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten) erfüllen und einen Schwerbehindertenausweis mit deinem Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50 haben können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach Vollendung des 61. Lebensjahres und 2 Monaten mit Abschlägen (10,8 %) und nach Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Monaten (grundsätzlich) ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Die Abschläge, die bereits Bestandteil Ihrer jetzigen Rente sind, bleiben in Ihrem Fall jedoch bestehen.
Mit freundlichen Grüßen