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Rente mit Suchterkrankung?

von Joran09.02.2008 | 10:02
1377 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich nehme seit 9 Monaten Tilidin wegen starker Schmerzen. Der Widerspruch bei der DRV läuft. Angeblich wurden keine seelischen Beeinträchtigungen festgestellt. Wer kann mir nähere Auskunft dazu geben, da das Suchtpotenzial sehr gross ist!?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Außer dem Ratschlag auf die Entscheidung des Widerspruchs abzuwarten, haben Sie bitte Verständnis, dass wir auf ärztliche Behandlungen keine Aussage machen können.

1 Antworten

uweam 09.02.2008 | 10:59
Die med. Begründungen der RV bei Rentenablehnung sind oftmals sehr abenteuerlich. Sie nehmen das Medikament doch gegen Schmerzen. Diesen muss doch eine Grunderkrankung zugrunde liegen, welche zur Leistungseinschränkung führt. Und diese, nur diese dürften bei der Betrachtung der Erwerbsfähigkeit eine Rolle spielen. . Nun ist dieses Medikament ein Opiat mit allen seinen Nebenwirkungen, die zu weiteren Gefährdungspotentialen führen: Vieles, wie das führen eines KFZ ist nun mal unter Drogen gefährlich und verboten. Inwieweit da noch Erwerbsfähigkeit vorliegt ist etwas anzuzweifeln! Somit ist doch eine "seelischen Beeinträchtigung" eher für die Erwerbsunfähigkeit Nebensache. Lassen Sie sich die Begutachtungsunterlagen sowie die med. Stellungnahme des med. Dienstes der RV zusenden und legen Sie dies Ihrem Arzt vor. ( manchmal kann sich der Arzt das Lachen dann nicht verkneifen!) Suchen Sie sich Hilfe z.B. bei einem Sozialverband. Viel Erfolg im Widerspruchsverfahren!
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