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Experten-Antwort

Rente mit u ohne Abschlag?

von Hans28.11.2013 | 13:36
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich lese hier im Forum Thema Rente 63? das die Experten nervt. Mit 63 J. ohne Abschlag bei 45 Beitragsjahren haben ja viele falsch verstanden. Ist es so, nur wer nächstes Jahr 63 J. wird und die 45 J.hat bekommt keinen Abschlag? Wer in 2016 in Rente geht hat 2 mon.Abschlag? Sollte es so sein gibt es ja keinen Vorteil mehr bei schwerbeh.? Der gleiche Abschlag mit und ohne Schwerbeh.? Oder verstehe ich etwas falsch? Bitte um Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auch auf die Gefahr hin, dass wir uns wiederholen.

Bei der geplanten Änderung handelt es sich um eine Festlegung im Koalitionsvertrag, der im Übrigen noch vom Mitgliederentscheid der SPD abhängig ist.

Im Koalitionsvertrag wird zum Thema "Arbeiten bis 67 gestalten" sinngemäß ausgeführt:

Die bereits bestehende Vertrauensschutzregelung für Arbeitnehmer, die 45 oder mehr Beitragsjahre auf ihrem Rentenkonto haben, wird erweitert. Statt mit 65 Jahren sollen sie ab dem 1. Juli 2014 bereits mit 63 Jahren eine Rente ohne Abschläge erhalten. Allerdings wird diese Altersgrenze parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze (von 65 auf 67 Jahre) schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Neu: Künftig sollen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit bei den für diese Altersrente notwendigen 45 Beitragsjahren mitgezählt werden.

Weitere Informationen liegen auch uns nicht vor. Wir können zudem leider nicht absehen, ob, wann und wie die im Koalitionsvertrag geplanten Vorhaben tatsächlich in Gesetze umgesetzt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns daher zu Ihrer Frage nicht konkret äußern können.

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4 Antworten

KSCam 28.11.2013 | 15:15
Man könnte den Text auch anders lesen: Bsp.: Jahrgang 51 Die RegelAR ist für diesen Jahrgang um 5 Monate angehoben. Vielleicht könnte der dann mit 63+5 abschlagsfrei in Rente, sofern er 45 Arbeitsjahre aufweist? Frühestens ab Juli 2014? Sie sehen es gibt verschiedene Lesarten der Vereinbarung, was meinen wohl unsere Politiker?
Nickam 28.11.2013 | 16:13
So viele dürften es nicht sein, die mit 63 bereits 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, und die haben meist körperlich härter gearbeitet. Für Schwerbehindertenrente genügen schon 35 Jahre einschließlich Schulzeit, Arbeitslosigkeit usw. Und außerdem wissen Sie sicher, wie das mit ungelegten Eiern ist...
Tinaam 28.11.2013 | 23:31
Hallo KSC, "Vielleicht könnte der dann mit 63+5 abschlagsfrei in Rente, sofern er 45 Arbeitsjahre aufweist? Frühestens ab Juli 2014?" Also, ich verstehe dies jetzt so, wenn dieser JEMAND dann mit 63 Jahren in Rente gehen wöllte, dann hätte er nur für 5 Monate Abzüge und nicht mehr für 29 Monate! Würde ich dies jetzt richtig verstehen? MfG Tina
Ingeam 30.11.2013 | 17:17
Meine Frage wäre, Wenn ich nun mit 64 Jahre und 49 Arbeitsjahre im Januar 2014 in 4Rente gehe, habe ich also noch den Abzug von 3,6 % ? dieses dann ein Leben lang? MfG
Deutsche Rentenversicherung
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