Auch auf die Gefahr hin, dass wir uns wiederholen.
Bei der geplanten Änderung handelt es sich um eine Festlegung im Koalitionsvertrag, der im Übrigen noch vom Mitgliederentscheid der SPD abhängig ist.
Im Koalitionsvertrag wird zum Thema "Arbeiten bis 67 gestalten" sinngemäß ausgeführt:
Die bereits bestehende Vertrauensschutzregelung für Arbeitnehmer, die 45 oder mehr Beitragsjahre auf ihrem Rentenkonto haben, wird erweitert. Statt mit 65 Jahren sollen sie ab dem 1. Juli 2014 bereits mit 63 Jahren eine Rente ohne Abschläge erhalten. Allerdings wird diese Altersgrenze parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze (von 65 auf 67 Jahre) schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Neu: Künftig sollen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit bei den für diese Altersrente notwendigen 45 Beitragsjahren mitgezählt werden.
Weitere Informationen liegen auch uns nicht vor. Wir können zudem leider nicht absehen, ob, wann und wie die im Koalitionsvertrag geplanten Vorhaben tatsächlich in Gesetze umgesetzt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns daher zu Ihrer Frage nicht konkret äußern können.