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Rente mit und Arbeitsentgelt

von Klaus22.05.2007 | 09:33
1473 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde im Oktober mit 63 Jahren in Rente gehen. In den Monaten Oktober bis Dezember soll ich als Rentner für das gleiche Entgelt weiterbeschäftigt werden. Ich verdiene über der BBG. Ich beziehe also meine gesetzliche Rente und das Arbeitsentgelt. Muss ich für die letzten drei Monate Rentenversicherungsbeiträge zahlen? Werden diese dann auf meine Rente angerechnet obwohl ich schon Rentner bin? Oder wird meine Rente sogar gekürzt, weil ich erst 63 Jahre bin und die Hinzuverdienstgrenze überschreite? Was für Nachteile würde ich haben, wenn ich die ersten drei Monate während meines Rentenbezuges noch oberhalb der BBG verdiene? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Klaus

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Aussagen von Schade und lotscher ist zuzustimmen.

Mit einem Verdienst oberhalb der BBG haben Sie mit Sicherheit alle Hinzuverdienstgrenzen überschritten und es besteht gar kein Anspruch auf Altersrente.

Sie sollten unbedingt eine unserer Beratungsstellen aufsuchen und sich die Möglichkeiten erklären lassen (Beratunsstellen suche in der linken Navigationsleiste).

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Mindesthinzuverdienstgrenze (also für die Vollrente)beträgt 350 Euro. Mitteilen muß der Versicherte den Hinzuverdienst selbst. Wobei ein Verschweigen regelmäßig später auffliegt, da der Arbeitgeber auch Meldepflichten gegenüber der Einzugsstelle hat...

7 Antworten

Schadeam 22.05.2007 | 09:45
wenn Sie bis Dezember weiterarbeiten und oberhalb der BBGr verdienen, wird Ihre Rente nicht nur gekürzt. Nein bei dieser Konstellation haben Sie frühestens ab Januar einen Rentenanspruch. Ich empfehle dringend ein Beratungsgespräch bei einer Außenstelle der DRV.
lotscheram 22.05.2007 | 09:48
Hallo Klaus, . Zum Problem Rente und Rentenbeiträge: . Grundsätzlich werden für Verdienste während des Bezugs einer Vollrente keine eigenen Anteile "Rentenbeiträge" gezahlt. Sie bewirken daher keine Steigerung der Rente während der Zeit des Hinzuverdienstes. . Frage Kürzung der Rente wegen Hinzuverdienst?. . Lieber User, genau das tritt ein, weil nach Gesetzeslage jeder Hinzuverdienst der Prüfung unterliegt, ob dadurch Grenzwerte für den Erhalt als volle Rente, als Dreiviertel-Rente, der halben Rente, für eine Ein-Drittel-Rente oder gar in einer solchen Höhe erzielt werden, weswegen die Rente nicht mehr gezahlt werden kann. . Wenn Sie als Verdienste in Höhe der BBG beziehen, würde das den Wegfall der Rente zur Folge haben, sie lebt dann auch nicht amtlich wieder auf, wenn geringe Hinzuverdienste vorliegen, sondern müsste neu beantragt werden. . Wenn Sie also beabsichtigt haben mit 63 im Oktober in Rente zu gehen, haben sie auf alle Fälle ja erst mal auch 7,2% Rentenminderung. . Mein Vorschlag in Ihrem konkreten Fall: Die Rente wegen des Hinzuverdienstes nicht ab 01.10.2007 zu beantragen sondern erst zum 01.01.2008. Zu diesem Zeitpunkt haben sich zwar einige Bewertungskriterien verschlechtert, die wiegen aber nicht die Verbesserung der Rente wegen 0,9 % geringerer Minderung auf, denn ab 01.01.2008 haben sie nur noch 6,3%. . Vielleicht waren die Hiniweise hilfreich? . Jusermeinung
lotscheram 22.05.2007 | 10:47
Ergänzende Bemerkung zu meinem Beitrag. . Neben der geringeren Minderung wegen 3 Monate späterem Rentenbeginn, würden die erzielten Verdienste Oktober - Dezember 2007 außerdem noch 0,5341 Entgeltpunkte zusätzlich im Jahr 2007 erbringen und Ihre Rente verbessern. . von lotscher
Klausam 22.05.2007 | 13:50
Hallo, vielen Dank für die Antworten. Bis zu welcher Höhe dürfte ich überhaupt hinzuverdienen, um meine volle Rente mit 63 in Anspruch nehmen zu können? Wie wird geprüft, ob ein Rentner zusätzlich noch etwas verdient und in welcher Höhe diese geschieht? Muss dies der Arbeitgeber machen? Bis dahin, Klaus
Mam 22.05.2007 | 15:35
Bitt erklären sie mir mal, wie sie auf die genannten Hinzuverdienstgrenzen kommen.... Pro Jahr erreicht man bei einem Verdienst über der BBG gute 2 EP (vereinfacht ausgedrückt). Das ergibt als Hinzuverdienst für die 2/3 Rente : 11,7 * 26,27 * 6,4135 (=EP der letzten 3 Jahre vor Rentenbeginn). Hinzuverdienstgrenze 2/3 Rente = 1971,25 EUR... HZVG 1/2 Rente = 2948,45 EUR HZVG 1/3 Rente = 3925,65 EUR
lotscheram 22.05.2007 | 14:53
Hallo Klaus, . habe mir mal die Mühe gemacht zu ermitteln, wieviel sie hinzuverdienen dürften, wenn Rentenbeginn der 01.10.2007 wäre. . Fall1 für eine Rente in voller Höhe: mtl. 350,0 €. . Fall2 für eine 2/3 Rente: mtl. 577,53 € Ost oder 657,07 alte Bd-Ld. . Fall3 für eine 1/2 Rente: mtl. 863,87 € Ost oder 982,80 € alte Bd-Ld. . Fall4 für eine 1/3 Rente: mtl. 1150,02 € Ost oder 1308,53 € alte Bd-Ld. . Bis Jahresende können Sie die jeweiligen Grenzen 2* um das Doppelte erreichen. . Da die monatliche Beitragsgrenze im Jahr 2007 bei 5.250,00 € liegt ist klar, dass eine Rente auf Antrag zwar bewilligt, aber nicht gezahlt wird. . Der meiner Berechnung zugrundegelegte individuelle Faktor zur Ermittlung der Grenzwerte basiert auf der Unterstellung, dass Sie auch im Jahr 2004, 2005 und 2006, die man heranziehen würde, oberhalb der BBG verdient haben. . Juseraussage
lotscheram 22.05.2007 | 16:14
Ja "M" Zweifel ist berechtigt, habe versehentlich die Summe aus den drei Jahren noch mal durch drei geteilt und damit multipliziert, ist natürlich falsch. . Die richtigen Werte als Verdienst-Grenzwerte wie folgt: . zu Fall2 Ost 1732,57 €, West 1971,19 €, . Fall3 Ost 2591,45 €, West 2948,35 €, . Fall4 Ost 3450,34 €, West 3925,52 €. . Bitte um Nachsicht. lotscher
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