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Experten-Antwort

Rente mit zwei Minijobs über 450€

von katscha29.01.2019 | 11:00
874 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, wenn ein 70jährgier Rentner zwei Minijobs hat. Bei beiden verdient er weniger als 450€, aber in der Summe übersteigen diese die 450 €, ist es richtig, dass dann nur ein Job steuer- und sozialabgabenpflichtig wird, weil er Altersrenter ist?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Katscha,

wir verweisen auf den Beitrag von Chi. Wenn die Geringfügigkeitsgrenze bei 450 EUR brutto festgelegt wurde und man diese überschreitet (2 Arbeitgeber), wird die Gesamtsumme des Brutto-Einkommens sozialversicherungspflichtig.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Fitten,

Asche auf mein Haupt, der Fehlerteufel hat sich leider eingeschlichen. Das Lebensalter des Versicherten habe ich leider überlesen. Wir verweisen auf die weiteren Ausführungen von Fitten.

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3 Antworten

Bernd W.am 29.01.2019 | 12:10
hallo, das habe ich mir auch überlegt, auch ich bin Minijobber. Lt. Auskunft meines AG darf man mehrere Beschäftigungsverhältnisse auf Minijobbasis haben, aber zs. nicht üb. 450 Euro verdienen, jährlich max. 5.400 €. Ansonsten fallen volle Steuern an, nicht nur 2 %.
chiam 29.01.2019 | 13:11
Nein, stimmt nicht. Ob Rentner oder nicht, beide Jobs werden zusammengerechnet und sind dann keine Minijobs mehr, sondern regulär sozialversicherungspflichtig. (Anders wäre es – auch egal, ob Rentner – bei einem Minijob und einem Midijob mit z.B. 500 Euro Verdienst. Hier bleibt der Minijob mit seinen Sonderregelungen erhalten.) https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02…
Fittenam 29.01.2019 | 16:33
Lieber Experte, das gilt doch nicht bei einem 70jährigen. Der hat doch schon seine Regelaltersrente und ist somit versicherungsfrei in der Renten-und Arbeitslosenversicherung. Es fallen nur Beiträge zur KV+PV an. Wegen der Steuern sollte ein Steuerberater gefragt werden.
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