Es geht um die Rente in einer WfbM, mit der besonderen Wartzeit von
20 Jahren.
Ich lese immer wieder, dass sie für Leute gedacht ist, die nie erwerbstätig waren, z.B. für Schulabgänger einer Förderschule.
Andere, die ihre 5 Jahre Wartezeit vor der Erwerbsminderung bereits erfüllt hatten, bekommen ja bereits eine Rente in der WfbM.
Was aber ist mit den Leuten, die zwischen einem Monat und 59 Monaten
Beiträge bezahlt hatten?
Ich war vor meiner WfbM-Zeit nur ein einziges mal
in "Lohn und Brot", nämlich 9 Monate Grundwehrdienst.
Gilt das überhaupt als "erwerbstätig auf dem 1. Arbeitsmarkt"?)
Danach war ich lange Jahre Student, also nicht erwerbstätig bis ich in die Werkstätte kam.
Bekomme ich dann nach 20 Jahren (abzüglich der bereits berücksichtigen 9 Monate Einzahlung vor der Erwerbsminderung) diese Rente?