Versicherte, die 5/49 geboren sind, haben die Möglichkeit, die Altersrente für langjährig Versicherte nach der Vollendung des Lebensjahres von 62 Jahren und 3 Monate zu beanspruchen, wenn zum 1.1.2007 eine Vereinbarung über Altersteilzeit vorgelegen hat. Wurde ein entsprechender Vertrag nicht abgeschlossen, kann diese Rente erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres beginnen.