Hallo User Arif,
ergänzend zu den Ausführungen von User Mondkind ist zu erwähnen:
Sollte der Deutschkurs von der Agentur für Arbeit bezahlt worden sein und Sie haben sich in dieser Zeit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet, dann kann auch die Zeit des Deutschsprachkurses als rentenrechtliche Zeit anerkannt werden.
Wenn Sie den Deutschsprachkurs selbst bezahlt haben und er wurde von einer privaten Schule angeboten, so kann dieser Sprachkurs ggfs. auch als Schulzeit anerkannt werden. Vorausgesetzt die Höchstzeit von 8 Jahren ist nicht bereits mit den Schul- und Studienzeiten in Ägypten belegt.