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Experten-Antwort

Rente nach 35 Jahren

von Arif10.09.2019 | 06:42
128 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich werde 2022 63 Jahre alt. Ich komme aus Ägypten und arbeite seit 1991 in Deutschland. Ich darf also nicht mit 63 Jahren in Rente, weil ich nicht 35 Jahre in Deutschland gearbeitet habe. Vorher habe ich in meinem Heimatland die Schule besucht und studiert. Werden diese Zeiten in Deutschland mitgezählt? Was ist mit Deutschkurs in Deutschland?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Arif,

ergänzend zu den Ausführungen von User Mondkind ist zu erwähnen:

Sollte der Deutschkurs von der Agentur für Arbeit bezahlt worden sein und Sie haben sich in dieser Zeit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet, dann kann auch die Zeit des Deutschsprachkurses als rentenrechtliche Zeit anerkannt werden.

Wenn Sie den Deutschsprachkurs selbst bezahlt haben und er wurde von einer privaten Schule angeboten, so kann dieser Sprachkurs ggfs. auch als Schulzeit anerkannt werden. Vorausgesetzt die Höchstzeit von 8 Jahren ist nicht bereits mit den Schul- und Studienzeiten in Ägypten belegt.

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1 Antworten

Mondkindam 10.09.2019 | 08:04
Hallo Arif, Schul- und Studienzeiten werden ab Vollendung des 17.Lebensjahres bis zu einer Höchstdauer von 8 Jahren berücksichtigt. Dabei ist es egal in welchem Land diese Zeiten zurückgelegt wurden.
Deutsche Rentenversicherung
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