Lieber User,
das Rentenversicherungsrecht mit seinem vielen Übergangsvorschriften ist -nicht nur in Bezug auf eine ungekürzte Rente- sehr komplex. Deshalb ist in Ihrem Fall eine persönliche Beratung unumgänglich. Sollten Sie diese bereits in Anspruch genommen habe, wissen Sie ja Bescheid. Insofern kann ich dem User "Schade" nur Recht geben.
Sollte trotz Beratung etwas nicht (mehr) klar sein, scheuen Sie sich nicht die Beratungsstelle nochmals aufzusuchen. Hilfreich wäre auch in einem solchen Fall, sich alle Fragen aufzuschreiben, die man gerne beantwortet haben will.
Ich gehe davon aus, dass danach alle Unklarheiten beseitigt sind und wünsche Ihnen -sofern möglich- einen abschlagsfreien Rentenzugang
Freundliche Grüße