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Rente nach 45 Arbeitsjahren

von Peter Bening26.01.2008 | 11:31
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Renteneintritt berechnen. Artikel Kölnerstadtanzeiger ! Hallo zusammen Nur wer 45 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen. So lautete der Artikel. Ich habe mich bei der LVA erkundickt und man hat mir gesackt das sei Blötsinn.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Lieber User,

das Rentenversicherungsrecht mit seinem vielen Übergangsvorschriften ist -nicht nur in Bezug auf eine ungekürzte Rente- sehr komplex. Deshalb ist in Ihrem Fall eine persönliche Beratung unumgänglich. Sollten Sie diese bereits in Anspruch genommen habe, wissen Sie ja Bescheid. Insofern kann ich dem User "Schade" nur Recht geben.

Sollte trotz Beratung etwas nicht (mehr) klar sein, scheuen Sie sich nicht die Beratungsstelle nochmals aufzusuchen. Hilfreich wäre auch in einem solchen Fall, sich alle Fragen aufzuschreiben, die man gerne beantwortet haben will.

Ich gehe davon aus, dass danach alle Unklarheiten beseitigt sind und wünsche Ihnen -sofern möglich- einen abschlagsfreien Rentenzugang

Freundliche Grüße

3 Antworten

Schadeam 26.01.2008 | 11:54
das war genau die richtige Antwort! Wer so eine Aussage undifferenziert macht, ohne auf Jahrgänge oder die einzelnen Rentenarten einzugehen, redet Blödsinn, Mist, Unsinn, etc oder wie Sie das nennen wollen. Da Sie ja bei der "LVA" waren, sind für Ihren Fall wohl alle Unsicherheiten beseitigt und Sie wissen Bescheid - steht ja alles in der Rentenauskunft und die haben Sie sicherlich. PS: nicht alles, was in Zeitungen steht, in der Tagesschau gesagt wird, was Politiker so daherreden oder was der Stammtischkumpel sagt, muss stimmen. Es ist in Deutschland - Gott sei Dank" nicht unter Strafe gestellt, Blödsinn zu erzählen.
Schadeam 27.01.2008 | 15:35
lieber Herr oder Frau Drum, gerade in dieser Anfrage verstehe ich Ihre Aufregung gar nicht. Zugestanden, manchmal provoziere ich vielleicht oder bin ironisch. Im vorliegenden Beitrag zitiert der Anfrager Peter Bening einen Artikel im Kölner Stadtanzeiger, der so wie er zitiert ist in der Tat blödsinnig ist (der Zeitungsartikel, nicht die Anfrage!). Den Anfrager habe ich in keiner Weise belehrt, ich habe dem LVA Kollegen, der den Artikel mit Blödsinn kommentiert hat zugestimmt. Zudem habe ich dem user Peter Bening gesagt, dass er ja wohl jetzt Bescheid weiss, weil er ja bei der LVA nachgefragt hat. Ich gehe einfach davon aus, dass Peter Bening, wenn er schon bei der Beratung war, dort nicht nur über den Zeitungsartikel im Allgemeinen gesprochen hat, sondern auch seine persönliche Situation angesprochen hat. Wo ich den user hier provoziert oder als dumm hingestellt haben soll, ist mir wirklich nicht klar?
Drumam 27.01.2008 | 13:54
Lieber Herr oder liebe Frau Schade, Seit Tagen beobachte ich Ihre Kommentare zu den verschiedensten Themen. Mir ist aufgefallen, das Sie vor allem die Ratsuchenden belehren wollen, die offensichtlich in der Rechtschreibung und im Allgemeinwissen nicht Ihren Ansprüchen genügen!!! Diese Menschen sind oft total am Ende und erhoffen sich von diesem Forum Rat und Hilfe. Mit Ihren provokanten Äußerungen verunsichern Sie diese Versicherten noch mehr. Bitte versuchen Sie den Menschen mit Ihrem "Fachwissen" zu helfen, oder lassen sie es bleiben. Ich werde morgen die Redaktion kontaktieren und versuchen das man Ihnen die "rote Karte" zeigt!!!
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