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Rente nach 45 Arbeitsjahren

von Bibe29.01.2018 | 13:00
830 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag! ich bin seit 1974 beschäftigt und Ende nächstes Jahr habe ich 45 Jahre voll gearbeitet. Falls mein Arbeitgeber Ende 2019 die Firma schliessen würde und ich dann arbeitslos werden würde, wäre eine Rente mit 63 dann trotzdem möglich? Bin am 2.4.57 geboren. VG Bibe

3 Antworten

Zoranam 29.01.2018 | 13:18
Mit 63 und 10 Monaten
-am 29.01.2018 | 13:33
Hallo Bibe, nach Vollendung Ihres 63. Lebensjahres, also ab 01.05.2020, können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, wenn Sie die Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Eine weitere Voraussetzung ist das Vorliegen von 35 Versicherungsjahren. Nach Ihrer eigenen Angaben haben Sie diese Voraussetzung bereits erfüllt. Wenn Sie die Altersrente zum 01.05.2020 in Anspruch nehmen und nicht schwerbehindert sind, ist Ihre Altersrente allerdings um 10,5% gemindert. Diese Minderung können Sie ganz oder teilweise durch Sonderzahlung(en) ausgleichen. Alternativ können Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 01.03.2021 ohne Minderung in Anspruch nehmen, wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen und die Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden grundsätzlich auch Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges angerechnet, allerdings in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn nur dann, wenn diese Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers sind.
senf-dazuam 30.01.2018 | 09:54
Hallo Bibe! Sowohl die Rente *mit* 63 (Rente für langjährig Versicherte, Wartezeit von 35 Jahren) als auch die Rente *ab* 63 (Rente für besonders langjährig Versicherte, Wartezeit von 45 Jahren) sollten für Sie möglich sein. Das hängt ggf. davon ab, welches Einkommen Ihnen in der Zwischenzeit zur Verfügung steht. Das wäre dann noch zu klären, ob diese Firmenschließung als "vollständige Geschäftsaufgabe" angesehen wird. Wenn nur ein Betrieb von vielen zumacht, könnte das anders sein. Nichtsdestotrotz wird sich die Arbeitslosigkeit die Rente noch ein wenig anheben, wenn die 45 Jahre Wartezeit bereits vorher erfüllt sind, haben Sie ein Problem weniger. Fragen Sie doch einmal bei der DRV nach, ob für Sie diese Wartezeit vor der kommenden Arbeitslosigkeit bereits erfüllt ist.
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