Hallo Herr Gerhard Sotiris,
an Iher Stelle würde ich zunächst erst einmal verlässlich über eine Auskunft- und Beratungsstelle abklären lassen, ob und wann die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist.
Sollte die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt werden, dann ergebe sich ein Rentenbeginn mit 65 Jahren.