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Experten-Antwort

Rente nach 45 Beitragsjahren??

von Gerhard Sotiris29.06.2015 | 14:44
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7 Antworten

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Sg. Damen und Herren Ich hätte da vielleicht eine etwas seltsame Anfrage. Ich bin Jahrgang 1970 und habe eine Lehre in Österreich 1985 begonnen. Zahle also seit 1985 in die Rentenkasse ein. Nun bin ich seit 2001 in Deutschland und arbeite natürlich auch hier und zahle ganz brav weiter. Leider muss ich sagen, dass ich wohl erst etwas reifer werden musste um mich weiterzubilden und habe diverse Abendschulen usw. nach meine Ausbildung, abends, nach und neben meines Job´s gemacht. Nun ist es wohl so, dass, wenn ich 60 bin (so ca. 2030) ich schon 45 Jahre Versicherung eingezahlt habe. Ist es wirklich so, dass ich dann erst abschlagsfrei mit 67 in Rente gehen kann??? Also, nach 52 Versicherungsjahren?? Was kann ich unternehmen um mit 60 etwas kürzer zu treten?? Vielen Dank für Ihre Mühe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Gerhard Sotiris,

an Iher Stelle würde ich zunächst erst einmal verlässlich über eine Auskunft- und Beratungsstelle abklären lassen, ob und wann die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist.

Sollte die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt werden, dann ergebe sich ein Rentenbeginn mit 65 Jahren.

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6 Antworten

regfilam 29.06.2015 | 15:07
also der osterr. Anteil der Jahre wird nach dem oesterr. Pensionsrecht von Oesterreich aus bezahlt hier lesen http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… dies richtet sich natuerlich dann auch nach den oesterr. Zeiten zum Pensionseintritt (noch) Frauen mit 60 und Männer mit 65 der deutsche Anteil wird natuerlich nur nach den deutschen Gesetzen ausbezahlt- abklären lassen wieviel fuer die 15 Jahre in Oesterreich rumkommt und damit event.weniger Stunden arbeiten-bis die deutsche Rente eintrudelt ich bekomme meine oesterr. Rente fur 17 Jahre schon seit 1 Jahr nach Deutschland ueberwiesen (Oesterr.Pension gibts ja 14x im Jahr- wir zahlen ja auch 14 x ein) ) dennoch kann ich deswegen nicht aufhoeren zu arbeiten-ich muss noch 2 Jahre um die dtsch.Rente beantragen zu koennen
KSCam 29.06.2015 | 18:28
Heute mit 45 Jahren können Sie nur dafür sorgen, dass Ihre Versicherungszeiten in D und in A geklärt sind und dann werden Sie abwarten müssen. Was in 15, 18, 20 oder 22 Jahren in D und A Gesetz ist, wenn Sie 60,63, 65 oder 67 sind, weiß heute keiner.
W*lfgangam 29.06.2015 | 20:52
Hallo Gerhard Sotiris, ganz kurz hinters Fenster im heimischen Wohnhaus treten, Platz nehmen und nach Draußen dem Zugang der Rente entgegensehen ;-) Wenn sich bis dahin in der DRV nichts geändert haben sollte (erfahrungsgemäß doch alle 7 Jahre), wird Ihre abschlagsfreie Rente mit 67 vor dem Fenster lauern (D + A-Zeiten werden weiter zusammengerechnet) - dann zugreifen. Wichtig, wie die anderen Beiträge sagten: Konto klären lassen/alle Zeiten aktuell zusammenführen – und weitere Entwicklung in den Medien verfolgen...nicht das da noch ein Öxit kommt *g Gruß w.
=//=am 30.06.2015 | 09:27
"Wenn sich bis dahin in der DRV nichts geändert haben sollte (erfahrungsgemäß doch alle 7 Jahre), wird Ihre abschlagsfreie Rente mit 67 vor dem Fenster lauern (D + A-Zeiten werden weiter zusammengerechnet) - dann zugreifen." Dieses Mal irren Sie sich. Die Anhebung der Altersgrenze wird bei der AR für besonders langjährig Versicherte mit dem Geburtsjahrgang 1964 abgeschlossen, so dass für die Geburtsjahrgänge 1964 und jünger die Altersgrenze von 65 Jahren gilt.
W*lfgangam 30.06.2015 | 19:07
Halllo =//=, richtig, statt 67 hätte da 65 stehen müssen. Ob das aber 2029ff. noch aktuell sein wird, geschweige denn lange vorher 'Optimierungen' erforderlich sind ...Generationen von rentennahen Beschäftigten in früheren Jahr(zehnten) kannten weder Abschläge noch angehobene Altersgrenzen, geschweige denn dass die Bewertung fast aller Ausbildungszeiten plötzlich entfallen ist. Die Übergangsfristen waren immer recht überschaubar und im Rentenalter waren frühere 'gute Bedingungen' einfach weg. Frei nach Nobby "die Rente ist sicher (über die Höhe/Voraussetzungen habe ich nichts gesagt)" ;-) Gruß w.
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