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Rente nach Abfindung

von Sanny22.04.2008 | 07:36
2552 Ansichten
5 Antworten

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Ich scheide mit einer Abfindung aus dem Unternehmen aus und lebe bis zum Rentenbezug von meiner Abfindung.Habe ich dadurch Nachteile bei Rentenbeginn?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Sanny,

das kommt jetzt ganz darauf an, was Sie als Nachteil empfinden würden.

1) Bis zum Rentenbeginn:

Wären Sie weiter in einer Beschäftigung, würden Sie bis zum Rentenbeginn auch noch Entgeltpunkte erwerben, die die Rente erhöhen könnten. Aus der Abfindung werden hingegen keine Beiträge gezahlt (also auch kein Zuwachs der Rente mehr in dieser Zeit). Sofern Sie sich arbeitslos melden, wird das Arbeitslosengeld vermutlich wegen der Abfindung für einen gewissen Zeitraum ruhen (näheres bei der Arbeitsagentur erfragen). Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Sie sich in relativer "Nähe" zur Altersrente befinden, sodass ich vielleicht nicht auf den Erwerbsminderungsschutz eingehen brauche.

2) Nach Rentenbeginn:

Sofern Sie vor dem 65. Lebensjahr in Altersrente gehen wollen, müssen Hinzuverdienstgrenzen beachtet werden. Eine Abfindung aus einer Beschäftigung vor Rentenbeginn zählt aber nicht zum Arbeitsentgelt - hier bräuchten Sie keine Rentenkürzung befürchten.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Sanny,

sofern Sie in eine Regelaltersrente gehen möchten oder in eine Altersrente für langjährig Versicherte ist es kein Problem, da für diese Altersrentenarten lediglich bestimmte Wartezeiten erfüllt werden müssen. Ich unterstelle hier einfach, dass diese von Ihnen erfüllt werden. Sollten Sie allerdings beabsichtigen eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bzw. nach Altersteilzeitarbeit zu beantragen, müssen weitere besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden, damit diese Rentenart gewährt werden kann.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo Sanny,

Renten unterliegen grundsätzlich immer der Steuerpflicht. Bei Renten mit Rentenbeginn bis einschließlích 2005 wird ein Rentenfreibetrag von 50% festgestellt. Ab Rentenbeginn 2006 verringert sich der Prozentsatz für den Rentenfreibetrag mit jedem Jahr um 2%. Ab 2015 verringert sich der Rentenfreibetrag jährlich um 1%. Somit sind Renten mit Rentenbeginn ab 2040 zu 100% steuerpflichtig. Da es eine Vielzahl von Freibeträgen gibt, kann der Rentenversicherungsträger nicht genau sagen wann eine Versteuerung eintritt. Diese Aussage kann nur vom Finanzamt getroffen werden.

2 Antworten

Sannyam 23.04.2008 | 06:18
Ich werde es einmal ein wenig verdeutlichen: Mit Abfindung aus dem Betrieb ausscheiden Nicht Arbeitslos melden Bis zum frühestmöglichen Renteneintritt(8 Jahre) von der Abfindung leben
Sannyam 23.04.2008 | 10:27
Erstmal Danke für die Information Noch eine kleine Frage Ab wann und welchem Jahrgang wird die Rente versteuert
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