Bin durch verschiedene Beiträge der letzten Tage hier zu diesem Thema jetzt total verunsichert, daher die konkrete Frage:
Wenn die Afa Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug an die DRV gemeldet hat, werden dann diese Zeiten als Pflichtbeitragszeiten gewertet oder der 10-Jahereszeitraum um diese Zeit nach hinten verlängert oder ganz ignoriert?
Vorab danke für die Auskunft.
26.09.2008, 09:42
von
Gerhard
Das sind keine Pflichtbeitragszeizen! Damit werden nur Anwartschaften erworben, wenn Sie z.B. vorzeitig Ihre Rente beanspruchen wollen (sofern alle übrigen Bedingungen erfüült sind - Gesetzesabhängig!)
26.09.2008, 10:28
von
Rosanna
Falsche Antwort.
Ja, der 10-Jahres-Zeitraum verlängert sich um die Zeit der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug(Anrechnungszeit) - für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit müssen u.a. in den letzten 10 Jahren mindestens 8 Jahre Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt worden sein.
Nachzulesen im § 237 Abs. 4 SGB VI.
26.09.2008, 10:39
von
Rosanna
Es steht im § 237 Abs. 1 ZIFFER 4 UND Abs. 2 SGB VI.
26.09.2008, 12:01
Experten-Antwort
Grundsätzlich können die Zeiten als Anrechnungszeiten vorgemerkt werden und verlängern den 10-Jahres-Zeitraum.