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Experten-Antwort

Rente nach Altersteilzeit

von Roberto08.10.2014 | 12:45
1356 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach einem Altersteilzeitvertrag bei der Fa. Daimler kann ich ab November diesen Jahres (62 Jahre) die Rente mit Abzug beantragen. Frage: kann ich mit dem Rentenantrag warten, bis ich 63 Jahre und 2 Monate alt bin, um die volle Rente zu erhalten bzw. muss ich dann in den noch folgenden 14 Monaten selbst Rente und Sozial-/Krankenversicherung bezahlen? Wie hoch wären hier schätzungsweise die Kosten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Roberto,

Wir schließen uns dem Vorschlag von „W*lfgang“ an. Insbesondere sollten die einzelnen Probeberechnungen besser in einem persönlichen Gespräch bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen erstellt und die Fragen abgeklärt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

LSam 08.10.2014 | 15:59
Nch meiner Kenntnis rentiert sich der Verzicht auf Rente zur Kompensierung der Minderung nicht. . Berücksichtigt man dann noch den zusätzlichen Aufwand zur Aufrechtherhaltung der KV u. Pflegeversicherung ca 10 % Beispiel für einen Monat: Rente 1000 Brutto Minderung = 0,3% 30 € je Mon Verbleiben 970 Brutto . Bei 14 Mon. späterem Beginn haben Sie zwar 420 € Minderung gespart, aber gleichzeitig auf 13.580 € Bruttorente verzichtet. . : 14.000 : 588 = 20,4 Jahre
Heidi Sam 08.10.2014 | 18:24
So sehe ich das nicht, er kann sich nach der ATZ doch arbeitslos melden, mit Sperrzeit muß er rechnen.
LSam 08.10.2014 | 19:13
Zitat von LS anzeigen
Die Darlegung bedarf einer Korrektur. Für einen Monat ist die Auswirkung der Minderung nicht 30 € sondern nur 3,00 €, . Sie würden 997€ Brutto bekommen. für 14 Monate erhielten sie 42,00 € Rente mehr, wenn Sie warten würden, verzichteten aber auf 14 * 997 = 13.958 € Brutto in der gleichen Zeit. . Falls anndere Regelungen mit Einkommen greifen, verändert sich die Relation, wäre neu zu rechnen und zu überlegen. Sperrfristen bedeuten ja auch völligen Einkommensverlust
W*lfgangam 08.10.2014 | 20:48
Hallo Roberto, geben Sie in der Forensuche (oben links über dem ersten Beitrag) bitte "atz" ein, nehmen Sie sich 1-2 Std. Zeit zum Durchforsten der Fragen/Antworten. Dieses Thema wird hier seit einem halben Jahr durchgekaut. Die Frage ist einfach, die Antwort langwierig. Kurzum: 14 Monate Rentenverschiebung lohnt sich wegen des mickrigen Abschlags/mickrigen Mehrbetrags nicht in Anbetracht der Nichtzahlung der Rente ggf. keine Betriebsrente ggf. freiw. KV/PV und auch ggf. mit dem bereitwilligen Eiertanz mit dem 'Arbeitsamt', neben Sperrfrist und halbem ALG. Je nach Lage der Dinge, werden Sie die 'verlorene' Rente in 7-15 Jahren erst heraus haben. Die nächste Beratungsstelle vor Ort schlüsselt Ihnen das gern ziemlich genau in EUR und CENT auf. Gruß w.
Enanam 09.10.2014 | 14:03
Ja, Minijob annehmen mit Rentenbeitrag, diese Zeit wird dir voll angerechnet. Arbeitslosengeld beantragen und auf deinen 63 Geburtstag warten. Wenn du eine Abfindung bekommst + Arbeitslosengeld + Minijob, hast du genausoviel Geld wie die gekürzte Rente. Verlust ist relativ. PS. Arbeitslosengeld wird dir nicht bis zum 63. angerechnet. KV Familienversicherung beantragen.
W*lfgangam 09.10.2014 | 20:31
Zitat von Enan anzeigen
...Stakkato-Text - gibt es dafür inzwischen auch eine Äpp, die zwar einige nützliche Randinfos generiert, aber vom Nutzinhalt wisch-by-rausdamit zu wünschen übrig lässt? Gruß w. ...Mini-Job _mit_ Rentenbeitrag - das ist in der Situation wirklich ein 'guter' Tipp ;-)
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