Sehr geehrte Herren,
Ich habe am Wochenende in der neuen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest geblättert.
Darin stand etwas, dass mir bisher nicht bekannt war.
Nach Altersteilzeit wird die Rente gekürzt wenn man sie z.B. im Alter von 63 Jahren in Anspruch nehmen will. (Auf eine solche Lösung möchte ich mich mit meinem Arbeitgeber einigen).
Dort stand auch in eimen Halbsatz, das bei langjährig versicherten (über 35 Jahre) die Kürzung mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters wegfallen würde.
Habe ich das richtig gelesen?
Oder war nur die Formulierung ein wenig schwammig.
War damit gemeint:
a)Altersrente nach Altersteilzeit mit 63 = Abschlag lebenslang
b)Altersrente nach Altersteilzeit zum Zeitpunkt des gesetzlichen Rentenbeginns = kein Abschlag.
Wobei diese beiden Regelungen ja auch ohne Altersteilzeit gelten.
Oder gibt es doch die besondere Regelung für langjährig Versicherte mit Altersteilzeit??
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Willi