Wenn Sie vor dem 1. Januar 2004 Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben, können Sie aus Gründen des Vertrauensschutzes ab vollendetem 60. Lebensjahr - mit Abschlägen von 18 Prozent - in Rente gehen.
Für schwerbehinderte Menschen gelten andere Regelungen.