Frage an die Experten.
Bin Jahrgang Okt.1952 MDE 50% beginn der Altersteilzeit im Block. Arbeitsphase 01.11.2009 - 31.07.2011
Freistellungsphase 01.11.2011 - 30.04.2013
Rentenbeginn 01.05.2013 mit 10,8% Abzüge.
Jetzt zur eigendlichen Frage.
Habe eine anerkante Wehdienstbeschädigung MDE 40% bekomme eine Grundrente und habe ca. 27 Jahre Berufsschadensausgleich nach §30 Abs.3 und 4 BVG bekommen.Kann ich auf Ausgleich des dadurch entstandenen Rentenverlustes hoffen?
Gleicht jemand den 10,8% Rentenabzug aus?
Schließlich ist die Wehrdienstbeschädigung ja der Grund für den früheren Ruhestand.
Vielen Dank schon im voraus.