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Rente nach Altersteilzeit

von Emil09.07.2007 | 20:03
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Frage an die Experten. Bin Jahrgang Okt.1952 MDE 50% beginn der Altersteilzeit im Block. Arbeitsphase 01.11.2009 - 31.07.2011 Freistellungsphase 01.11.2011 - 30.04.2013 Rentenbeginn 01.05.2013 mit 10,8% Abzüge. Jetzt zur eigendlichen Frage. Habe eine anerkante Wehdienstbeschädigung MDE 40% bekomme eine Grundrente und habe ca. 27 Jahre Berufsschadensausgleich nach §30 Abs.3 und 4 BVG bekommen.Kann ich auf Ausgleich des dadurch entstandenen Rentenverlustes hoffen? Gleicht jemand den 10,8% Rentenabzug aus? Schließlich ist die Wehrdienstbeschädigung ja der Grund für den früheren Ruhestand. Vielen Dank schon im voraus.

3 Antworten

Knut Rassmussenam 10.07.2007 | 09:31
Die prozentualen Abschläge lassen sich nur durch eine Einzahlung ausgleichen. Die eventuell geringere Rente wegen der Wehrdienstbeschädigung ist möglicherweise ein Fall für den Beitragsregress in der Rentenversicherung. Sofern noch nicht geschehen, beantragen Sie eine Kontenklärung unter Hinweis auf die Wehrdienstbeschädigung.
lotscheram 10.07.2007 | 12:39
hallo Emil, bin mir nicht sicher, ob die von Ihnen dargestellte Art der ATZ-Inanspruchnahme so gewählt werden kann. Ihre Aktivphase hat umfaßt 21 Monate, Ihre Passivphase dagegen nur 18 Monate. Ziwschen der Aktiv- und Passivphase liegen 3 Mon., in denen Sie im luftleeren Raum hängen (Zeit ab August 2011 - Oktober 2011) Ihre insgesamt gewählte ATZ, habe hier die 3 Monate mal mit in die Passivphase einbezogen, weil dort die Monate fehlen, beträgt 42 Monate. Das hat aber zur Folge, dass 10,8% Minderung vorgenomen würden. Warum aber nehmen Sie die ATZ nicht im Umfang von 60 Mon. = 5 Ja. in Anspruch, dann hätten Sie nur noch 5,4% Minderung insgesamt und könnten die Rente außerdem noch um weitere 18 Monate auffüllen. eine weitere Möglichkeit besteht darin, denn Beginnzeitraum noch etwas hiauszuschieben, die ATZ erst mit 58+6 zu beginnen und mit 63+6 enden zu lassen, dann ohne Minderung. Wenn in gewisser Weise auch die Bundeswehr Mitschuld an der Erwerbsminderung hat, die sie ja auch durch die Rente anerkennt, hat sie sicherlich keine Schuld an der gewählten Form der ATZ.
Emilam 10.07.2007 | 17:24
hallo lotscher, mit den drei Monaten Passivphase haben Sie recht,ist ein Tippfehler gewesen. Die Altersteilzeit über 60 Mon. möchte ich aus gesudheitlichen Gründen nicht machen. Beginnzeitraum noch etwas hinausschieben ? Laut Manteltariefvertrag muß ATZ spätestenz am 01.12.2009 beginnen,danach keine Förderung durch das Arbeitsamt mehr.
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