Eine Rüge vorweg.
Wer beabsichtigt, Altersteilzeit (ATZ) in Anspruch zu nehmen, sollte sich IMMER vorab eine Rentenauskunft mit Vorausberechnung einholen und sich im Bedarfsfall fachkundig beraten lassen, um eben das Erschrecken zu vermeiden. Blauäugig einfach in ATZ zu gehen, kann zu unangenehmen Ergebnissen führen, wie Sie sehen.
Hartz IV ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn eine Altersrente gleich welcher Art bezogen wird. Auf § 7 Abs. 4 SGB II wird insoweit hingewiesen (damit übrigens auch Wegfall der vielgerühmten Hartz IV-Sicherheit der Riester-Einlagen/ Riester-Rente!!!).
Jedoch. Kein Grundsatz ohne Ausnahme!
Lebt der Altersruhegeldempfänger in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer dem Grunde nach Hartz IV-berechtigten Person. ist trotzdem Hartz IV ggf. möglich.
Für eine umfassende Beratung in Sachen Hartz IV bzw. Grundsicherung/ Sozialhilfe nach dem SGB XII haben Sie aber so ziemlich sämtliche Parameter nicht benannt, die für eine Auskunftserteilung relevant sind, wenn diese nicht in Kaffesatzleserei ausarten soll.
Sie werden sich daher wohl oder übel zur Agentur für Arbeit/ ersatzweise Sozialamt bemühen müssen, um sich umfassend beraten zu lassen.
Dem Grunde nach haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Hilfe zur Selbsthilfe in dem der glückliche Rentner im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen eine Arbeit aufnimmt
2. Sollte der Partner des glücklichen Rentners arbeitsfähig sein, könnte dieser das Bruttoinlandsprodukt durch (vermehrte) Arbeitsleistung steigern.
3. Sprechen Sie bei Ihrer Wohngeldstelle vor, ob ggf. ein Anspruch auf Wohngeld/ Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz gegeben ist.
4. Bei Hartz IV Bezug/ Anspruch wird zumindest der Nichtrentner der Bedarfsgemeinschaft durch einen Fallmanager mehr oder weniger sanft angehalten, die Bedürftigkeit durch eine Arbeitsaufnahme abzuwenden. Sie kennen doch noch den Altkanzler "Gasprom-Schröder" und seinen gerade In Bayern wiederholten Leitsatz: "Fördern durch Fordern"?
5. Sollte der Nichtrentner der Bedarfsgemeinschaft nicht in der Lage sein, 3 Stunden am Tage zu arbeiten, kommt die Gewährung von Sozialhilfe nach dem SGB XII in Betracht, sofern aber überhaupt Bedürftigkeit vorliegt. Wer das berühmte - bei Hartz IV geschützte - 7.500-EURO-Auto besitzt, ist beim Sozialamt in der Regel schon nicht mehr bedürftig!
6. Gürtel enger schnallen.
7. Auswandern in ein Land mit niedrigeren Lebenshaltungskosten
Sie haben die Wahl!