Nein - zumal Sie erst mit 63 Jahren in Rente gehen wollen.
In Ihrer Konstellation erhält der AG zum einen (noch) Förderleistungen der BA für die ATZ - Sie damit die sogen. Aufstockung der Beiträge zur gesetzlichen RV. Die ATZ kann außerdem sowohl mit der Altersrente wegen ALO/ATZ als auch Altersrente für langjährig Versicherte kombiniert werden.
Beide können - bei Vorliegen der weiteren Anspruchsvoraussetzungen - mit 63 Jahren beansprucht werden. In beiden Fällen wäre dann ein Abschlag von 7,2 % zu berücksichtigen.
PS: Die Anhebung des für den Abschlag massgebl. Lebensalters bei der Altersrente für langjährig Versicherte erfolgt indes erst für Geburtsjahrgänge ab 1949 und jünger - und selbst dann gibt es Vertrauensschutztatbestände für bis 01.01.1955 Geborene.....
Hätten Sie indes beabsichtigt, die Altersrente wegen AlO/ATZ bereits mit 60 beanspruchen zu wollen, so wäre dies nur dann möglich gewesen , wenn Sie die ATZ auch bereits vor 1.1.2004 vereinbart hätten.
MfG