Sehr geehrter Herr Busch,
die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht mit Abschlägen vorgezogen in Anspruch genommen werden.
Es empfiehlt sich ein Beratungstermin bei einer Auskunfts und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung um verschiedene Szenarien und deren Auswirkung durchzusprechen, ggf. kommt eine freiwillige Beitragszahlung etc. nach der Altersteilzeit in Betracht. Vielleicht suchen Sie zusätzlich das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, um in Erfahrung zu bringen, ob die ATZ ggf. verlängert werden könnte.