Hallo, ich hab da mal eine Frage. Ich werde in 6 Wochen 61 Jahre alt und bin seit etwa zwei Monaten arbeitslos und Arbeit suchend. Sollte ich in den kommenden 10 Monaten keine Arbeit finden, kommt dann die Rente wegen Arbeitslosigkeit zum Zuge. Erforderliche Pflichtbeitragzeiten und Mindesversicherungszeiten sind gegeben. Mich irritiert die Unterscheidung "58 Jahre und 6 Monate" und "mindestens das 60.Lebensjahr vollendet haben".
Danke für die Mühe