Hallo
Zum 31.03.20 endet meine ATZ, da ich dann 63 bin, könnte ich in die Rente für langjährig Versicherte gehen, natürlich mit Abschlägen. Für die Rente für besonders langjährig Versicherte fehlen mir 15 Monate Versicherungszeit.
Nun hatte ich mir für Letzteres im Internet folgende Möglichkeit angeschaut:
- Ende ATZ, ALG 1 beantragen (sollte ja ohne Sperrzeiten funktionieren)
- MiniJob mit Rentenbeiträge aufnehmen
nach 15 Monaten im den Rente für besonders langjährig versicherte wechseln.
Es kommt ja oft der Hinweis Alles in einen direkten Gespräch mit der Rentenversicherung abzuklären.
Diesen Termin hatte ich Heute, und ich verstehe nichts mehr.
Sinngemäße Darstellung des Mitarbeiters.
- Ende ATZ und Beantragung ALG 1 bedeutet eine Sperrfrist beim Arbeitsamt/ALG 1
- bei ALG 1 und MiniJob findet die MiniJob-Zeit keine Anrechnung auf die 45 Jahre Versicherungszeit
- gleiches gilt für freiwillige Beiträge und ALG 1
Auf meiner Nachfrage hin wurde dies ausdrücklich bestätigt, ALG 1 und MiniJob ergibt keine Versicherungszeit für besonders langjährig Versicherte.
Dazu meine Frage im Forum, habe ich etwas verkehrt gelesen bzw, verstanden, oder war die Info nicht korrekt?