Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Arten von Altersrenten. Eine Altersrente wird grundsätzlich immer erst dann gewährt, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen bei Beginn der Rente vorliegen.
Die Voraussetzungen für die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit sind:
- Vorliegen von 15 Jahren Beitragszeiten und
- 8 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in den letzten 10 Jahren vor Beginn der Rente und
- mindestens 24 Monate Altersteilzeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes und
- Nichtüberschreiten der Hinzuverdienstgrenze.
Sofern Sie nicht unmittelbar nach Beendigung der Altersteilzeitarbeit in Rente gehen möchten, können Sie dies tun. Allerdings sollte auch zum Später gewünschten Rentenbeginn gewährleistet sein, dass die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente noch vorliegen. Konkrete Auskünfte sollten Sie sich in einem persönlichen Beratungsgespräch einholen.
Bei sämtlichen vorgezogenen Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze sind Hinzuverdienstregelungen zu beachten. Die bekannteste Hinzuverdienstgrenze beträgt 400,00 € monatlich, bis zu der die volle Rente gezahlt werden kann. Es besteht auch die Möglichkeit die Altersrente als sogenannte Teilrente zu beantragen. Ob diese Möglichkeit für Sie eine Alternative bietet, sollten Sie erst nach dem Beratungsgespräch entscheiden.
Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.