Hallo ClausB,
sinnvoller ist ein Antrag auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, da Ihre Frau den Vertrauensschutz genießt und daher ab Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Abzug in die Altersrente wegen Schwerbehinderung gehen kann. Aufgrund der langjährigen Berufstätigkeit Ihrer Frau sollte die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein.