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Experten-Antwort

Rente nach dem Sterbefall

von Juppi14.09.2012 | 18:45
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Mutter(Witwe) ist am 11.09.12 im Pflegeheim verstorben. Zu lebzeiten hatte Sie die Pflegestufe III, das Sozialamt hat die Pflegekosten übernommen. Ihr blieb bis auf den Selbsterhalt nichts mehr! Da ich beabsichtige Ihr Girokonto löschen zu lassen stelel ich die Frage ob Sie seitens der Rentenversicherung im nach hinein noch eine Rente ausgezahlt bekommt,? Wenn ja, wie lange oder wird gar die im Voraus gezahlte Rente anteilig wieder zurück geholt obwohl diese sich wie jeden Monat das Sozialamt zwecks Deckung der Pflegekosten einbehält. Kommen als einziges Kind Kosten auf mich zu ( Mal von den Beerdigungskosten abgesehen) zu? Danke im Voraus Gruss Juppi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Rente ist bis zum Ende des Kalendermonats September 2012 zu zahlen. Die Gutschrift auf dem Girokonto ist Ende August 2012 erfolgt.

Wenn der Renten Service der Deutschen Post rechtzeitig über den Sterbefall informiert wurde und die Zahlung der Rente für Oktober 2012 nicht mehr erfolgt, ist somit keine Rückforderung zu befürchten.

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2 Antworten

Schießl Konradam 14.09.2012 | 20:17
Für die Beerdigung werden Sie wohl aufkommen müssen. Gehe davon , Ihre Frau Mutter hat am 31.8.2012 die Rente für September erhalten- vorschüssig. Diese gilt für den vollen Monat September, also keine anteilige Berechnung. Sollte buchungstechnisch auch noch Ende des Monats eingehen- geltend für Oktober- sind Sie verpflichtet den Betrag wieder an die RV. zu überweisen. Soweit Schulden vorhanden, können Sie die Erbschaft ausschlagen.
Claire Grubeam 15.09.2012 | 03:24
Wenn das Sozialamt die Rente direkt erhalten hat, rechnet das Sozialamt mit dem Rentenversicherungsträger ab. Der Rentenanspruch ist mit dem Ende des Todesmonats beendet.
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