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Experten-Antwort

Rente nach dem Tod von einer Mutter

von Kessrin30.04.2011 | 21:14
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5 Antworten

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Unsere Mutter ist mit 82 J. jetzt im April 2011 verstorben, sie war Witwe und bezog auch Witwenrente zu ihrer. Nun unsere Frage, besteht noch im Mai 2011 ein Anspruch für die ihre bisher erhaltenden Renten? Sie ging mit 63 J. in Rente .Denn wir würden gern dann das zu Beerdigung mitzunehmen wollen, da wir finazl. nicht in der Lage sind sie sonst unter die Erde zu bringen. Danek im voraus für Antowrten

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ab Mai steht keine Rente mehr zu. Sollte Ende April für Mai noch eine gezahlt worden sein, wir diese zurückgefordert.

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4 Antworten

moniam 30.04.2011 | 21:31
Hallo Nein für mai steht keine rente ihnen zu falls die rente schon überwiesen wurde muss sie zurückgezahlt werden lg moni
-_-am 30.04.2011 | 23:22
Zitat von Kessrin anzeigenausblenden
Wenn die Renten erstmals vor dem 01.04.2004 gezahlt worden sind, handelt es sich um vorschüssig gezahlte Renten. Die Ende April 2011 für Mai 2011 noch überwiesenen Beträge stehen dann nicht mehr zu und sind daher auf dem Konto zu belassen. Die Rückbuchung erfolgt automatisch. Wegen der Übernahme der Bestattungskosten müssen Sie sich an das Sozialamt wenden, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, die Bestattung zu finanzieren. Das Sozialamt übernimmt die Kosten für eine Bestattung einfachster Art wenn keine Kostentragungspflichtigen festzustellen sind.
Kessrinam 01.05.2011 | 00:00
Zitat von -_- anzeigenausblenden
Unsere Mutter ist im April 2011 verstorben. Besteht im Mai 2011 noch ein Anspruch für ihre bisher erhaltenden Renten? Wir würden gerne das Geld für die Beerdigung nehmen wollen, da wir finanziell sonst nicht in der Lage sind, sie unter die Erde zu bringen.
Wenn die Renten erstmals vor dem 01.04.2004 gezahlt worden sind, handelt es sich um vorschüssig gezahlte Renten. Die Ende April 2011 für Mai 2011 noch überwiesenen Beträge stehen dann nicht mehr zu und sind daher auf dem Konto zu belassen. Die Rückbuchung erfolgt automatisch. Wegen der Übernahme der Bestattungskosten müssen Sie sich an das Sozialamt wenden, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, die Bestattung zu finanzieren. Das Sozialamt übernimmt die Kosten für eine Bestattung einfachster Art wenn keine Kostentragungspflichtigen festzustellen sind.
Danke euch erstmal, das werden wir dann so beantragen, hoffen das das -soz. -Amt uns da weiter hilft, damit unsere Mutti dort ihre ruhe findet , falls jemand noch Tipps hat Danke im voraus
Hannaam 01.05.2011 | 11:02
Funktioniert aber nur, wenn kein Erbe zu verteilen ist und die möglichen Erben selbst nichts haben.
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