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Experten-Antwort

Rente nach EU-Rente

von Unwissender Mensch16.06.2013 | 05:22
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3 Antworten

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Hi, Weiß jemand wie sich die Rente nach 2 Jahren voll EU-Rente berechnet man einen neuen Antrag gestellt hat und dann ggf. Vollverrentet wird? D.H. GdB 50% und mit 60 1/2 vollverrentet wird. Wird dann das Geld von der EU-Rente die Rente sein? Danke für Eure Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine erschöpfende Antwort auf Ihre Frage, ist ohne Kenntnis des konkreten Einzelfalls leider nicht möglich. Grundsätzlich gilt, dass bei der anschließenden Altersrente mindestens die, der bisherigen Erwerbsminderungsrente zugrunde liegenden Entgeltpunkte zu berücksichtigen sind, wenn die Altersrente innerhalb von 24 Kalendermonat nach Bezug der vorherigen Rente beginnt. Im Klartext heißt dies, dass bei nahtlosem Übergang von Erwerbsminderungsrente in Altersrente die Rente mindestens in Höhe der bisherigen Rente zu zahlen ist. Eine höhere Altersrente ist allerdings nicht ausgeschlossen, wenn Sie Versicherungszeiten nach Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegt haben, die bei der bisherigen Rente noch nicht berücksichtigt wurden. Eine genaue Auskunft, über die zu erwartende Höhe Ihrer Altersrente erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

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2 Antworten

madmaxam 16.06.2013 | 08:31
Wenn Sie direkt in die Alters-bzw. Schwerbehintertenrente wechseln wird die Rente wohl die gleiche sein....Sie wurde ja bereitse auf die Alterrente hochgerechnet.....aber Ihre Rentenberatung vor Ort wird Sie sicherlich gerne beraten! Probleme können Sie ja keine mehr bekommen ....
madmaxam 16.06.2013 | 08:31
Wenn Sie direkt in die Alters-bzw. Schwerbehintertenrente wechseln wird die Rente wohl die gleiche sein....Sie wurde ja bereitse auf die Alterrente hochgerechnet.....aber Ihre Rentenberatung vor Ort wird Sie sicherlich gerne beraten! Probleme können Sie ja keine mehr bekommen ....
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