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Experten-Antwort

Rente nach Hartz IV

von Ehemann15.08.2013 | 06:51
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4 Antworten

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Meine aus dem Ausland stammende Ehefrau hat in Deutschland noch nie gearbeitet, bezieht jedoch seit ca. 10 Jahren Hartz IV. Die Beiträge hierfür wurden ja bis einschl 2010 gezahlt. Sie bezieht weiterhin Hartz IV, jedoch ohne Beitragszahlung. Somit sind 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren wohl nicht erfüllt, hat sie trotzdem Anspruch auf eine EM-Rente ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Anspruch auf Erwerbsminderung hat, wer:

- voll / teilweise erwerbsgemindert ist

- in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet hat und

- die allgemeine Wartezeit (=5 Jahre) erfüllt hat.

Der Zeitraum von 5 Jahren, in denen 3 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen müssen, verlängert sich u.a. um Anrechnungszeiten.

Bis 31.12.2010 wurden für den Bezug von Arbeitslosengeld II Pflichtbeiträge entrichtet. Seit 01.01.2011 werden solche Zeiten als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Insofern schließe ich mich den Äußerungen von KSC an. Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente kann bei Vorliegen von Erwerbsminderung durchaus gegeben sein. Wichtig ist, dass die o.g. Voraussetzungen vor Eintritt der Erwerbsminderung bereits vorgelegen haben müssen!

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3 Antworten

Sonneam 15.08.2013 | 06:56
Hoffentlich nicht ! Aber mal im Ernst: gehen Sie zur Beratungsstelle und lassen das Versicherungskonto Ihrer Frau klären, vielleicht gibt es noch weitere anrechenbare (Beitrags-)zeiten, die Sie hier nicht erwähnt haben. Kindererziehung o.ä.
KSCam 15.08.2013 | 08:15
Wenn Sie seit es Hartz4 gibt (01.01.2005) durchgehend ALG II erhält, sind die Voraussetzungen für eine EM Rente von der Versicherungsseite erfüllt. Sie hat bis 2010 6 Jahre Pflichtbeiträge und wenn sie weiterhin gemeldet ist, sind die Voraussetzungen gegeben. Wenn die Dame erwerbsgemindert ist, hat sie daraus einen Rentenanspruch. Aber bevor jetzt wieder eine Neiddiskussion losgeht: das sind in aller Regel Renten zwischen 15 und 60 Euro, die die andere Sozialleistung (Grundsicherung / Sozialhilfe) entsprechend schmälern. Außer bürokratischen Aufwand kommt da nichts rum........
Sozialröchler?am 16.08.2013 | 04:16
Es ist systemwidrig, dass für den Bezug einer steuerfinanzierten Sozialleistung, hier ALG II, seinerzeit Beiträge aus Steuermitteln in die Rentenversicherung eingezahlt wurden. Der Staat erbringt über die Rentenkassen anschließend Leistungen daraus. Die Beitragsbemessungsgrundlage betrug zunächst mtl. 400 EUR, später nur noch 205 EUR. Jeder kann sich selbst ausrechnen, dass die Rentenkassen davon nichts haben und die Rente daraus im einstelligen Eurobereich liegt. Ein hoher Verwaltungsaufwand. Es ist auch nicht logisch, da für andere Sozialleistungen keine Beitragszahlungen erfolgen, z. B. für Kindergeld, Wohngeld, Blindengeld, etc. Die inzwischen erfolgte Korrektur ist daher folgerichtig. Dass man für diese Erkenntnisse mehrere Jahre gebraucht hat, ist eher traurig. Auf diesem Wege fließen EM-Renten aus vor dem ALG II-Bezug liegenden Beiträgen zu, die ohne diese Regelung keine solche Leistung zur Folge gehabt hätten. Eine Regelung zu Lasten der Rentenkassen bei minimalem Beitrag.
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