Hallo,
Anspruch auf Erwerbsminderung hat, wer:
- voll / teilweise erwerbsgemindert ist
- in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet hat und
- die allgemeine Wartezeit (=5 Jahre) erfüllt hat.
Der Zeitraum von 5 Jahren, in denen 3 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen müssen, verlängert sich u.a. um Anrechnungszeiten.
Bis 31.12.2010 wurden für den Bezug von Arbeitslosengeld II Pflichtbeiträge entrichtet. Seit 01.01.2011 werden solche Zeiten als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Insofern schließe ich mich den Äußerungen von KSC an. Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente kann bei Vorliegen von Erwerbsminderung durchaus gegeben sein. Wichtig ist, dass die o.g. Voraussetzungen vor Eintritt der Erwerbsminderung bereits vorgelegen haben müssen!