ich habe am 3.3 insolvenz anmelden müssen.ich war seit ende dez.07 krank u.konnte nur noch selten in meinem geschäft sein.seit 2004 bekam ich eine erwebsminderungsrente,die mir dann aber wieder gestrichen wurde,weil ich mehr wie 845.- ? dazu verdient hätte.nun mußte ich seit drei monaten durch meine frau ausgehalten werden.ich habe einen neuen rentenantrag gestellt,aber das dauert.von was soll ich leben?
Hallo Heilberger,
wurde die Rente entzogen oder ruhte sie nur wegen des anzurechnenden Einkommens?
Gruß
ALG II, Sozialamt
Hartz4, ALGII kriegt er nicht, weil die Frau verdient, deshalb will er doch wieder die Rente.
Nix
Da in der Anfrage keine genauen Angaben zur bisher gewährten Rente gemacht werden (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder wegen voller Erwerbsminderung, Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt, befristete Rente, Ruhen wegen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen oder Entziehung der Rente wegen Änderung in den Verhältnissen...), kann nur sehr allgemein geantwortet werden. Die zulässigen individuellen Hinzuverdienstgrenzen können Sie der Anlage Ihres ersten Rentenbescheides entnehmen. Ab 01.01.2008 werden die Hinzuverdienstgrenzen nicht mehr anhand des aktuellen Rentenwertes sondern anhand der Bezugsgröße ermittelt. Die Mindesthinzuverdienstgrenze (brutto) beträgt ab 01.01.2008
355,00 EUR bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe
633,68 EUR bei ¾-Teilrentenbezug
857,33 EUR bei ½-Teilrentenbezug
1043,70 EUR bei ¼-Teilrentenbezug
Die Hinzuverdienstgrenze von 355,00 EUR soll rückwirkend zum 01.01.2008 auf 400,00 EUR angehoben werden. Der Bundestag hat das schon beschlossen. Die Regelung wird jedoch erst wirksam, wenn das Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Das Ruhen der Rente bei alleinigem Hinzuverdienst von monatlich 845,00 EUR kann hier nicht nachvollzogen werden. In Ihrem Fall wäre es sinnvoll, sich direkt mit der bearbeitenden Stelle in Verbindung zu setzen, um die Fragen anhand der Aktenlage umfassend zu beantworten. Dort kann ebenfalls der aktuelle Bearbeitungsstand und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer erfragt werden.