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Experten-Antwort

Rente nach Kanada

von Mario11.09.2011 | 16:35
2561 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo ... ich hab hier schon 2 beitraege ueber kanada gelesen, aber so richtig schlau bin ich trotzdem noch nicht geworden. lebe seit 4 jahren in kanada - werde wohl in ein bis zwei jahren kanadischer staatsbuerger werden. ich habe fuer mindesten 10 jahre meine beitraege in deutschland in die deutsche rentenkasse eingezahlt (musste ich ja) .... hab ich nun noch anspruch auf dieses geld und wann und wie ?????? kann ich es mir auf einmal auszahlen lassen? wann kann ich es mir auszahlen lassen- muss ich bis 67 warten ??? habe ich dann ueberhaupt noch anspruch als kanadischer staatsbuerger? danke schon mal fuer eure antworten ! Mario

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mario,

grundsätzlich kann man sagen, dass Sie aufgrund der deutschen Beitragszeiten spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres einen Rentenanspruch haben.

Aufgrund des Sozialversicherungsabkommens mit dem Land Kanada kann sich durch die Zusammenrechnung der Versicherungsjahre beider Länder auch ein früherer Rentenanspruch ergeben (Altersrente für langjährig Versicherte = 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten erforderlich).

Eine Beitragserstattung ist möglich, wenn Sie

- nicht (mehr) in der deutschen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind,

- nicht zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind und

- seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht mindestens 24 Kalendermonate vergangen sind.

Als deutscher Staatsangehöriger sind sie weltweit zur freiwilligen Versicherung berechtigt.

Sind Sie Kanadier und wohnen Sie außerhalb der Europäischen Union (also zum Beispiel in Kanada), sind Sie in Deutschland nicht zur freiwilligen Versicherung berechtigt, wenn Sie für weniger als 60 Monate deutsche Beiträge gezahlt haben. In solch einem Fall wäre eine Beitragserstattung möglich. Bei Ihnen ist aufgrund der bereits mehr als 60 Beitragsmonate in Deutschland eine Beitragserstattung bei Annahme der kanadischen Staatsangehörigkeit nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/02_info_broschueren/01_ausland/arbeiten_deutschland_kanada.html?nn=85088

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

-/-am 11.09.2011 | 17:37
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ob dort Rentenberatungen möglich sind oder Termine für internationale Sprechtage in Ihrer Nähe bekannt sind. Wenn ja, können Sie dort - sofern Ihr Versicherunsgkonto geklärt ist - Ihre Fragen los werden. Wenn nein, letzten deutschen Rentenversicherungsträger schriftlich kontaktieren, sofern noch nicht geschehen, Auslandsanschrift in Kanada mitteilen und um Übersendung eines Versicherungsverlaufs bitten. Diesen dann auf Vollständigkeit kontrollieren und Vordrucke zurücksenden. Sollte er vollständig sein, kann der deutsche Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft erteilen, in der dann alles weitere zum Thema Rentenbeginn und Rentenhöhe (ohne Berücksichtigung von Wechselkursen und Bankgebühren, Steuern, Krankenkassenbeiträgen) drin steht. Sollte der Versicherungsverlauf nicht vollständig sein, ist zuerst das Konto zu klären. Kann über deutsche Auslandsvertretung oder kanadische Rentenversicherung gemacht werden. Von einer Antragsstellung in Deutschland mit Vollmacht für Dritten ist dringend abzuraten. Beitragserstattungen auch bei einem Wechsel der Staatsangehörigkeit sind nur engen Grenzen möglich. Sollten Sie bisher eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit haben, kann alles nochmals ganz anders aussehen.
-_-am 11.09.2011 | 19:22
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