Hallo,
folgender Fall: ich bin 58 Jahre alt und beziehe momentan Krankengeld. Die Krankenkasse hat mich nun auffgefordert einen REHA-Antrag zu stellen. Der REHA-Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit als Maurer nicht mehr möglich ist. Es wurde aber jetzt von der DRV gewünscht, dass ich jetzt schon einen Rentenantrag auf eine halbe Erwerbsunfähigkeitsrente stellen soll. Die Frist wurde mir bis Ende August gesetzt.Daraufhin hat mich die Krankenkasse informiert, dass wenn ich dies nicht tue, das Krankengeld nach der Frist für mich versagt wird. Ich möchte jedoch das Krankengeld bis zur Aussteuerung beanspruchen. Wie verhalte ich mich in dieser Situation? Wenn es aber keine Möglichkeit gibt, wie verhält es sich dann wenn ich den Rentenantrag auf halbe EURente stelle? Kann mich die Krankenkasse, obwohl ich mich noch in einem Arbeitsverhältnis befinde mich an die Agentur für Arbeit verweisen? 'Oder bekomme ich dann die halbe Rente und den Rest an Krankengeld? Ich bitte dringend um Rat, da die Frist Ende August abläuft. Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Rene