Hallo Steffen,
„so was wie ein Maximum der Versicherungsdauer“ gibt es nicht. Auch wenn Sie alle Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente erfüllen, so entscheidet für die Höhe der Rente die Anzahl und die Höhe der geleisteten Beiträge. In Ihrem Beispielsfall wäre die Rente nach 49 Jahren also höher, wie mit nur 45 Beitragsjahren.