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Rente nach reha

von Inge16.03.2020 | 16:58
111 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Im November 2018 habe ich einen reha Antrag gestellt. Von Ende August bis Anfang Oktober war in dann zur reha, entlassen arbeitsfähig unter 3 Stunden. In der Zeit habe ich übergangsgeld erhalten. Nun wurde mein Antrag auf EU Rente rückwirkend zum 1.9.2019 bewilligt. Wie berechnet im Nachhinein die Rentenversicherung das gezahlte Krankengeld und übergangsgeld? Muss ich da jetzt was zurück zahlen?

2 Antworten

W°lfgangam 16.03.2020 | 20:09
Hallo Inge, nein, die sich überschneidenden Sozialleistungen /Rente /Krankengeld /Übergangsgeld müssen - auch wenn Sie höher als die parallele Rente ausfallen - nicht zurückgezahlt werden. Sofern Sie keine dauerhaft volle EM-Rente erhalten, sollten Sie sich allerdings umgehend mit Ihrem AG in Verbindung setzten, um das Arbeitsverhältnis zunächst 'ruhend' zu stellen/eigener Antrag dafür erforderlich. Eine unbefristete EM-Rente würde das Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit Monatsende der Bescheiderteilung beenden - also, in beiden Fällen morgen Kontakt mit dem Personalbüro aufnehmen. Gruß w.
-am 17.03.2020 | 07:16
Hallo Inge, das gezahlte Übergangsgeld müsste bei der Rente angerechnet worden sein, d.h. Sie bekommen für die Zeit ab Rentenbeginn bis zum Ende des Übergangsgeldbezugs eine um das Übergangsgeld gekürzte Rente. Da durch die Erwerbsminderungsrente rückwirkend der Anspruch auf Krankengeld entfallen ist, wird die Rentennachzahlung einbehalten und die Krankenkasse zum Erstattungsanspruch aufgefordert. Es erfolgt also eine Abrechnung zwischen Krankenkasse und Rentenversicherung. Sollte das Krankengeld höher gewesen sein als die Rente, müssen Sie aber nichts zurückzahlen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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