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Rente nach Scheidung

von Gabrielle27.05.2008 | 11:09
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3 Antworten

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Wir waren 20 Jahre verheiratet, in wie weit bekomme ich Rente, prozentual, habe nur Kinder grossgezogen u. selber nur wenig Anspruch, der gute Verdiener war stets mein Mann. Falls ich erneut heirate, erlischt dann mein Rentenanspruch??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Ehescheidungen findet grundsätzlich ein Versorgungsausgleich statt. Hierbei teilt das Familiengericht die während der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften (z. B. Pensionen, Betriebsrenten) auf beide Ehegatten zu gleichen Teilen auf.

Derjenige Ehegatte, der in der Ehe die höheren Anwartschaften erworben hat, muss dem anderen die Hälfte des Wertunterschiedes abgeben.

Hat z. B. der Ehemann während der Ehe 400 Euro und die Ehefrau 100 Euro an Rentenanwartschaften erworben, werden 150 Euro (= (400 Euro - 100 Euro) : 2) vom Versicherungskonto des Mannes auf das der Frau übertragen. Der Ausgleichsanspruch bezieht sich auf das Ende der Ehezeit und steigt mit jeder Rentenanpassung. Die maßgebende Ehezeit endet dabei bereits mit dem Ende des Monats vor Beginn des Scheidungsverfahrens.

Im Beispielsfall wird die (spätere) Rente der Frau um den Ausgleichsanspruch erhöht und die (spätere) Rente des Mannes entsprechend gemindert. Dies gilt auch, wenn die Frau später wieder heiratet.

Der Ausgleichsanspruch wird auch in Monate umgerechnet, so dass damit allein oder zusammen mit tatsächlich zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten die Wartezeit für eine Renten erfüllt werden kann. Dagegen führt der Abschlag beim ausgleichspflichtigen Ehegatten nur zu einer Minderung seiner (späteren) Rente, nicht aber zu einem Verlust an rentenrechtlichen Zeiten, so dass eine erfüllte Wartezeit auch nach dem Versorgungsausgleich erhalten bleibt.

2 Antworten

Schiko.am 27.05.2008 | 13:09
Prozentual gesehen ist dies schlecht darzustellen, will trotzdem versuchen an einem beispiel dies zu erläutern: Angenommen in diesen 20 jahren wurden für sie keine RV. beiträge abgeführt. Der ehemann erhielt auf seinem konto 30 EP. (entgeltpunkte) gutge- schrieben, bei derzeit 26, 27 rentenwert 788.10 bruttorente. Laut scheidungsurteil müssten sie eigentlich 15 EP. erhalten die aber noch nicht an sie übertragen wurden, dies wird sich in nächster zeit ändern. Der punkteübertrag wird auf konto bei ihnen vor- genommen. Gehe davon aus, die kinder sind vor dem 31.12.1991 geboren, dies bedeutet für sie je kind 0,9996 EP. und rechnerisch euro 26,26, ab 1.7.08 euro 26,55 EP. Haben sie sich in den 20 jahren durch eigenen ver- dienst 10 EP. erworben erfolgt die aufteilung der insgesamt 40 EP. 20 zu 20. Dieser anspruch verfällt bei einer neuen ehe nicht. Der modus , dass demnächst der punkte ausgleich jetzt schon vorgenommen wird ändert rechnerisch nichts. Die bei scheidung festgelegten EP. nehmen an den je- weiligen rentenerhöhungen teil, ab 1.7.08 gilt als rentenwert 26,56 statt bisher 26,27 ( 1,1,% mehr). Mit freundlichen Grüßen.
Heinericham 27.05.2008 | 12:42
Hallo, bei einer Scheidung werden die von beiden Ehepartnern in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche (gesetzlich und privat) errechnet und auf beide Ehepartner zu gleichen Teilen aufgeteilt. Das Gericht holt diese Auskünfte ein und errechnet dann die zu übertragenene bzw. zu begründenden Anwartschaften. Es gibt natürlich auch Besonderheiten bei bestimmten Fallkonstellationen, jedoch gehe ich mal hierauf nicht näher ein. MfG
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