Hallo, Kalle,
ergänzend zu den Aussagen von „Berater“:
Laut Ihrer Darstellung haben Sie die Wartezeit von 45 Jahren bereits erfüllt und somit mit Erreichen des Lebensalters von 65+10 Mon. die Möglichkeit die abschlagsfreie Altersrente für BESONDERS langjährig Versicherte zu beantragen. Nur weil Sie evtl. aufgrund des mit dem Arbeitgeber geschlossenen Aufhebungsvertrages arbeitslos sind, müssen Sie in Ihrem Fall nicht bereits mit 63 die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen beantragen.