Hallo,
die Scheidung mit VA erfolgte im Juni 2013, bei dem Mann wurde schon ab 1.8.2012 die EM-Rente (Bund) gemindert, bei der Frau (Land)wurde erst am 1,10.2012 erhöht.
Ist das in Ordnung?
Hallo,
die Scheidung mit VA erfolgte im Juni 2013, bei dem Mann wurde schon ab 1.8.2012 die EM-Rente (Bund) gemindert, bei der Frau (Land)wurde erst am 1,10.2012 erhöht.
Ist das in Ordnung?
Hallo Motou,
wenn beide schon Rente beziehen, dann sollte die von Ihnen geschilderte Fallgestaltung eigentlich nicht auftreten dürfen.
Nach § 101/3 SGB VI ist eine eine Rente, bei der nach Beginn ein Versorgungsausgleich durchgeführte wurde, ab dem Kalendermonat um Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten (also auf beiden Seiten) zu erhöhen oder zu mindern, zu dessen Beginn der Versorgungsausgleich durchgeführt (also rechtskräftig) ist.
Bitte prüfen Sie die Daten, evtl. hat es zu der Rente der Frau eine Einmalzahlung bzgl. der Monate 08+09/2012 gegeben. Ansonsten lassen Sie die Unstimmigkeit bitte über eine Auskunfts- und Beratungsstelle überprüfen.
Helfen Sie uns, ihre-vorsorge.de für Sie zu verbessern!
An Umfrage teilnehmen