Sie sind leider etwas ungenau geblieben, so dass nicht klar ist, von wem Sie aus welchem Anlass eine Bescheinigung über die Rentenhöhe erhalten haben.
So ist eine Renteninformation unverbindlich und es kann sein, dass hier das Konto noch zu klären ist, dh rentenrechtliche Zeiten noch fehlen können.
Dagegen ist der Rentenbescheid verbindlich. Sie können Widerspruch einlegen oder, falls die Widerspruchsfrist schon verstrichen ist, einen Überprüfungsantrag stellen. Beides sollte beim zuständigen Rentenversicherungsträger geschehen. Der überprüft dann nochmal alles. Das ist kostenlos. Dort können Sie sich auch die Berechnung der Rente erklären lassen.
Es gibt eigentlich keinen Grund, sich nicht zuerst an den Rentenversicherungsträger zu wenden.
Unter folgendem Link finden Sie in der Broschürenreihe der Deutschen Rentenversicherung auch die Broschüre "Wie berechne ich meine Rente" für die neuen und die alten Bundesländer:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/Alle_20Broschueren,lv2=15190.html