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Rente-Nachversicherung-Pension

von hima17.08.2008 | 18:03
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Rentenkonto setzt sich aus sozialversicherungspflichtigen Zeiten und Zeiten im öffentlichen Dienst, sowohl als Angestellte als auch als Beamtin zusammen. Nach der Zeit im öffentlichen Dienst (freiwilliges Ausscheiden aus dem Beamtentum) war ich wieder sozialversicherungspflichtig tätig. Die Zeiten im öffentlichen Dienst wurden nachversichert. Seit über 20 Jahren bin ich erneut Beamtin, und habe einen entsprechenden Pensionsanspruch erworben. Diesen Umstand habe ich bisher der BfA noch nicht gemeldet. Schon seit längerer Zeit erhalte ich von der BfA die üblichen Renten-Konten-Mitteilungen mit einer Information über die voraussichtliche künftige Altersrente. Meine Fragen: Werden bei der in meinem Fall anstehenden Verrechnung von Rente und Pension die o.g. nachversicherten Zeiten im öffentlichen Dienst "automatisch" den Pensionszeiten zugerechnet. Welche Schritte muss ich ggf. unternehmen? Vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo hima,

die geschilderte Problematik werden Sie zunächst eigentlich nicht mit dem Rentenversicherungsträger, sondern überwiegend mit Ihrem akutellen und eventuell auch mit dem alten Dientherrn im Beamtenverhältnis lösen müssen. Wir empfehlen daher erst einmal eine Kontaktaufnahme mit Ihrem jetzigen Arbeitgeber. Je nach Ergebnis wird danach eine Einschaltung des Rentenversicherungsträgers entweder automatisch durch Ihren Dienstherrn oder im Einzelfall durch Sie erfolgen.

1 Antworten

Brilleam 18.08.2008 | 07:18
Hallo hima! Sie bekommen am Tag X (Beginn der ges. Rente) die Zahlung, welche Ihnen aus den dortigen Anwartschaften zusteht - diese Zahlung ist immer vorrangig, da zum Teil mit eigenem Geld finanziert (Eigentumsgarantie des GG). Ob und ggf. wie viel davon auf die Pension angerechnet wird kann Ihnen nur Ihre Versorgungsdienststelle sagen. Die werden sich aber, je nachdem, wie lange bis zum Versorgungsfall noch hin ist, vorab sehr bedeckt halten. In aller Regel schließt die Anerkennung und Bewertung in einem System die Bewertung in einem anderen System aus. Wäre die Nachversicherung damals nicht aufschiebbar gewesen?
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