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Experten-Antwort

Rente Nahtlosigkeit

von juppi09.05.2018 | 14:13
557 Ansichten
4 Antworten

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Liebe Forumsmitglieder, habe kurz vor Aussteuerung aus der KK meine Schwerbehinderung 70Gdb anerkannt bekommen, und die Altersrente für Scherbehinderte Menschen beantragt.Musste dennoch da Rentenantrag in Arbeit zum Arbeitsamt Alg 1 Nahtlosigkeit beantragen.Auch Gesundheitsfragebogen vom Arbeitsamt musste ausgefüllt + abgegeben werden.Nur Hausarzt von Schweigepflicht entbunden. Genehmigung der Rente ist längst erfolgt per Rentenbescheid rückwirkend zum 1.4.2018.Jetzt soll ich Ende Mai zur AFA zwecke Besprechung des ärztlichen/berufspsychologischen Gutachtens,kann nur nach Aktenlage sein.Nun die Frage,ist ein erteilter Rentenbescheid auch wirklich endgültig oder kann es jetzt noch Probleme geben ? Danke für die Hilfe Juppi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Juppi,

Ihnen geht es offensichtlich um die Frage, ob Sie die Agentur für Arbeit aufgrund des Antrags auf Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung noch auffordern wird, einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beim Rentenversicherungsträger zu stellen und dieser dann vom Rentenversicherungsträger in einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung umgedeutet werden kann.

Nach Ihren Angaben wurde Ihnen bereits die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 1.4.2018 bewilligt. Damit haben Sie ab diesem Zeitpunkt auch keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Sie sollten daher die Agentur für Arbeit nochmals darauf hinweisen, dass Ihr Rentenbescheid bereits vorliegt, Ihr Termin Ende Mai dürfte sich dann erübrigen. Besprechen Sie das weitere Vorgehen bitte mit Ihrer Agentur für Arbeit.

Ihr Rentenbescheid ist im Übrigen bindend, sofern Sie selbst keinen Widerspruch einlegen.

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3 Antworten

Schorscham 09.05.2018 | 14:25
Ein schriftlicher Rentenbescheid ist rechtswirksam, sofern Sie keinen Widerspruch dagegen einlegen. MfG
Marcoam 09.05.2018 | 15:07
Wenn sie der Agentur mitteilen, dass Sie einen Rentenbescheid haben, werden die sich auch nicht mehr melden. Oder beziehen Sie parallel ALG? Denn man wird sofort und rückwirkend aus dem ALG entlassen und die Agentur kümmert sich um Ausgleich ihrer Beträge ab Rentenbeginn.
Juppiam 09.05.2018 | 15:17
Rentenbescheid wurde sofort nach Erhalt in Kopie weitergleitet an AFA und Empfang bestätigt.Verstehe auch nicht, was das Ganze mit dem Gutachten soll, da Rente keine EM sondern Altersrente mit Abschlägen ist. Gruss Juppi
Deutsche Rentenversicherung
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