Hallo Juppi,
Ihnen geht es offensichtlich um die Frage, ob Sie die Agentur für Arbeit aufgrund des Antrags auf Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung noch auffordern wird, einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beim Rentenversicherungsträger zu stellen und dieser dann vom Rentenversicherungsträger in einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung umgedeutet werden kann.
Nach Ihren Angaben wurde Ihnen bereits die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 1.4.2018 bewilligt. Damit haben Sie ab diesem Zeitpunkt auch keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Sie sollten daher die Agentur für Arbeit nochmals darauf hinweisen, dass Ihr Rentenbescheid bereits vorliegt, Ihr Termin Ende Mai dürfte sich dann erübrigen. Besprechen Sie das weitere Vorgehen bitte mit Ihrer Agentur für Arbeit.
Ihr Rentenbescheid ist im Übrigen bindend, sofern Sie selbst keinen Widerspruch einlegen.