Liebe Forumsmitglieder,
habe kurz vor Aussteuerung aus der KK meine Schwerbehinderung 70Gdb anerkannt bekommen, und die Altersrente für Scherbehinderte
Menschen beantragt.Musste dennoch da Rentenantrag in Arbeit zum
Arbeitsamt Alg 1 Nahtlosigkeit beantragen.Auch Gesundheitsfragebogen vom Arbeitsamt musste ausgefüllt + abgegeben
werden.Nur Hausarzt von Schweigepflicht entbunden.
Genehmigung der Rente ist längst erfolgt per Rentenbescheid rückwirkend zum 1.4.2018.Jetzt soll ich Ende Mai zur AFA zwecke Besprechung des ärztlichen/berufspsychologischen Gutachtens,kann
nur nach Aktenlage sein.Nun die Frage,ist ein erteilter Rentenbescheid auch wirklich endgültig oder kann es jetzt noch Probleme geben ?
Danke für die Hilfe
Juppi