Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rente niedriger als Krankenversicherungsbeitrag

von Avatar15.12.2010 | 22:53
5430 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Vielleicht eine ungewöhnliche Frage: Der Versicherte wird nur eine sehr minimale Rente erhalten. Die Vorraussetzungen für die Übernahme der Kosten der Krankenversicherung sind jedoch prinzipiell gegeben (er ist trotz der niedrigen Beitragszahlungen durchgehend seit Schulabschluss in einer GKV krankenversichert). Eigentlich sollte nun die Rentenversicherung die Beiträge zur Hälfte übernehmen und die andere Hälfte wird dem Versicherten von der Rentenzahlung abgezogen. Was geschieht, wenn die Rentenhöhe für diese Hälfte nicht ausreicht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen (vgl. Antwort) ist zuzustimmen. Sofern Sie bereits jetzt wissen wollen, ob eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner eintritt, wenden Sie sich doch bitte an die zuständige Krankenkasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

-_-am 15.12.2010 | 23:04
Die Entscheidung, ob die Anspruchsvoraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (Pflichtversicherung) vorliegen, trifft die Krankenkasse. Sofern die Voraussetzungen an den Rentenversicherungsträger als erfüllt gemeldet werden, werden die Pflichtbeiträge (Eigenanteil Krankenversicherung und Beitrag Pflegeversicherung) von der Rente einbehalten und zusammen mit dem Beitragsanteil des Leistungsträgers "in den großen Topf" gezahlt. Meldet die Krankenkasse, dass die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung nicht vorliegen, können Sie sich (weiterhin) freiwillig oder privat versichern. Sie erhalten dann den Zuschuss, der dem Beitragsanteil des Leistungsträgers bei Pflichtversicherten entspricht, (7,3 % der Bruttorente ab 01.01.2011, vorher 7,0%). Der Beitragszuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung muss beantragt werden. Für Rentenbezieher, die bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, das der deutschen Aufsicht unterliegt, wird der monatliche Zuschuss auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung begrenzt. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__106.html http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__108.html R815 - Merkblatt zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0… R820 - Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung nach § 106 SGB VI http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0… Komplettpaket Krankenversicherung der Rentner (KVdR) http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0…
???am 16.12.2010 | 09:05
Der KV-Beitrag, den die DRV abführt, errechnet sich prozentual aus der Rente. Er kann also nicht höher sein als die Rente. Beitragsanteile, die aus einem anderen Einkommen herrühren, werden hier nicht berücksichtigt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026